Geld vom Staat gibt es nicht nur für deutsche Studenten: Auch Geflüchtete, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, beantragen. Das gilt etwa für anerkannte Asylberechtigte, aber auch für Menschen, die gemäß §24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland leben – also auch für Studierende, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Der…
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