Ab dem 1. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union neue Zollvorschriften für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Damit reagiert die EU auf die stark gestiegene Zahl von Paketsendungen aus Drittstaaten.
Zollbefreiung fällt weg
Eine zentrale Änderung betrifft die bisherige Zollbefreiung für Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro. Diese Regelung wird abgeschafft, sodass künftig auch niedrigpreisige Bestellungen von den neuen Vorschriften erfasst werden.
Pauschalabgabe von 3 Euro
Für viele Kleinsendungen ist eine vereinfachte Zollabwicklung mit einer Pauschalabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie in einer Sendung vorgesehen. Bei gemischten Paketen mit Waren verschiedener Kategorien kann das teuer werden. Nach Angaben der EU soll dadurch die Bearbeitung von Importsendungen erleichtert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die aktuelle Regelung ist nur vorübergehend. Noch 2026 sollen für alle Waren unter 150 € die normalen EU-Zölle für einzelne Waren gelten.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Für VerbraucherInnen in Deutschland können Bestellungen aus Ländern wie China, der Türkei, Großbritannien oder den USA künftig deutlich teurer werden. Neben der bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Je nach Versanddienstleister sind außerdem weitere Bearbeitungs- oder Zollabfertigungsgebühren möglich.
Besonders bei günstigen Produkten können die zusätzlichen Kosten den Endpreis deutlich erhöhen.
Mehr Verantwortung für Online-Plattformen
Die neuen Vorschriften verpflichten Online-Marktplätze dazu, detailliertere Angaben zu Waren und Verkäufern bereitzustellen. Ziel ist es, falsche Wertangaben zu verhindern. Außerdem soll die Erhebung von Steuern und Abgaben erleichtert werden.
Schutz für Verbraucher und Unternehmen
Nach Angaben der EU sollen die neuen Regeln für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen und europäische Unternehmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten stärken. Gleichzeitig sollen Produktkontrollen verbessert und die Einfuhr von Waren erleichtert werden, die den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.
Weitere Informationen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/12/customs-council-agrees-to-levy-customs-duty-on-small-parcels-as-of-1-july-2026/?utm_source=chatgpt.com
und mit einem Beispiel sowie Tipps:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/zoll-und-ecommerce-einfuhrabgaben-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109
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