19. Dezember 2025

An Feiertagen rechtzeitig einkaufen

Weihnachten ist für Christen ein sehr wichtiges religiöses Fest. Damit sie mit der Familie feiern und Gottesdienste besuchen können, sind am 25. und 26. Dezember alle Geschäfte geschlossen. Auch am 1. Januar, dem Neujahrstag, und am 6. Januar, dem Dreikönigstag, kann man nicht einkaufen.
Weihnachten beginnt am 24. Dezember mit dem Heiligen Abend. Christen feiern die Geburt Jesu. Die Geschäfte dürfen an diesem Tag bis höchstens 14 Uhr geöffnet sein. Da manche aber schon vorher schließen, ist es ratsam, sich vorher danach zu erkundigen. Am 25. und 26. haben alle geschlossen. Am Zweiten Weihnachtsfeiertag dürfen aber unter anderem Bäckereien drei Stunden öffnen.
Ähnlich sind die Regelungen an Silvester und Neujahr. Zwar dürfen Geschäfte am 31. Dezember theoretisch bis 24 Uhr geöffnet sein, da Silvester kein Feiertag ist. In der Praxis schließen die meisten aber zwischen 13 und 14 Uhr. Der 1. Januar ist ein gesetzlicher Feiertag. Geschäfte haben zu – aber Bäckereien und Blumenläden dürfen wieder drei Stunden öffnen, Zeitschriftenläden sogar für sechs Stunden. Auch am 6. Januar sind die Geschäfte zu. Dann werden in Baden-Württemberg die Heiligen Drei Könige gefeiert.
Alle Feiertage sind arbeitsfrei. Wer also in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 6. Januar frei und wird dennoch bezahlt. Ausnahmen gibt es bei Krankenhäusern, Bussen und Bahnen und anderen Einrichtungen, die rund um die Uhr benötigt werden. Für den 24. Dezember und den 31. Dezember gibt es in den Betrieben unterschiedliche Regelungen.
Das öffentliche Leben ist während der Weihnachtszeit stark eingeschränkt. Viele Ämter haben geschlossen, die Büchereien sind zu und die Busse fahren nach dem Ferienfahrplan. Details finden sich auf den Homepages der Gemeinden. In Tübingen zum Beispiel unter folgender Adresse:
https://www.tuebingen.de/1620.html#/46231
Dort steht auch, wohin man sich in einem Notfall wenden kann.

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