Wer an einer ausländischen Hochschule studiert hat, nach Deutschland kommt und hier arbeiten möchte, muss oft seinen Hochschulabschluss anerkennen lassen. Entscheidend dafür ist, dass die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) den ausländischen Hochschulabschluss bewertet. Die „Zeugnisbewertung“ der ZAB ist keine formale Berufsanerkennung (Anerkennung) für reglementierte Berufe, sondern eine vergleichende Einstufung des Hochschulabschlusses. Für reglementierte Berufe (z. B. Ärzt:innen, Pflege) gilt ein anderes Anerkennungsverfahren. In deren Anabin-Datenbank steht, ob der Hochschulabschluss standardmäßig einem in Deutschland erworbenen entspricht.


Wer an einer der aufgelisteten Hochschulen studiert hat, kann seinen Hochschulabschluss online auf der Website der ZAB bewerten lassen. Dazu muss man ein Paket mit Dokumenten einscannen und hochladen oder beglaubigte Kopien einreichen: Unter anderem das Diplom über den Abschluss in der Originalsprache, eine Aufstellung über alle studierten Fächer und Noten, das Schulabschlusszeugnis, Reisepass oder Personalausweis. Die ZAB verlangt eine Gebühr von derzeit 208 Euro. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Das Antragsformular gibt es auf der offiziellen Website der ZAB. Die abschließende „Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse“ kann dann bei der Bewerbung um eine Stelle eingereicht werden und ist beispielsweise wichtig für den Nachweis der geforderten Qualifikation sowie für die Höhe von Lohn und Gehalt.
Weitere Informationen unter:
https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
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