5. Dezember 2025

Anerkennung von Schulabschlüssen

Wer seine Schulzeugnisse und seinen Bildungsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann das in Baden-Württemberg per Post oder mit einer PDF als E-Mail-Anhang beim Regierungspräsidium Stuttgart tun. Beim Ausfüllen der Formulare ist Aufmerksamkeit gefragt: Ein Kreuz an einer falschen Stelle und die Arbeit war umsonst.

Antrag auf Anerkennung eines Schulabschlusses beilegen

Neben den Unterlagen, die nie im Original, sondern immer nur als beglaubigte Kopie mitgeschickt werden sollen, muss ein unterschriebener „Antrag auf Anerkennung eines Schulabschlusses“ beigelegt werden. Das Antragsformular gibt es online zum Download (Downloadlink siehe unten). Während sich das einseitige Formular in drei Minuten ausfüllen lässt, macht die Beschaffung der einzureichenden Unterlagen unter Umständen mehr Mühe. Die Kopien der originalen Zeugnisse aus dem Herkunftsland kann man bei der Ausländerbehörde oder auf der Gemeinde beglaubigen lassen.

Richtige Felder ankreuzen

Beim Ausfüllen des Formulars lauert ein Fallstrick: Alle Mühe ist vergeblich, wenn auf dem Formular in der Rubrik „Ich beantrage die Anerkennung meiner Zeugnisse als Schulabschluss …“ das Feld „für das Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg“ angekreuzt wird. Denn dann ist das Regierungspräsidium Stuttgart nicht mehr zuständig und wird die Bearbeitung des Antrags ablehnen.

Frühzeitig kümmern

Grundsätzlich sei, so betont Sven Jäger, der Leiter der Integrationsabteilung im Landratsamt Tübingen, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen wichtig. Er empfiehlt allen Zuziehenden, sich möglichst früh darum zu kümmern. Auch wer sie später formal nicht benötigt, kann sie einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz beilegen: Der Stempel und das Wappen von Baden-Württemberg auf dem Anerkennungsbescheid werden von Arbeitgebern verstanden, sagt Jäger. Da seien die 100 Euro Bearbeitungsgebühr gut angelegtes Geld. Wer ein geringes Familieneinkommen hat, kann gleichzeitig eine Befreiung von der Gebühr beantragen und zur Prüfung aktuelle Einkommensnachweise mitschicken.
Durch das Anerkennungsverfahren lässt sich beispielsweise ein mittlerer Bildungsabschluss für bestimmte Handwerksberufe oder zum Besuch eines Abendgymnasiums nachweisen. Wem das Regierungspräsidium Stuttgart einen Bildungsabschluss entsprechend dem deutschen Abitur bescheinigt, der kann den natürlich auch vorlegen, wenn er doch noch studieren möchte.

Weitere Informationen und Links

Postadresse der Anerkennungsstelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 71 – Zeugnisanerkennungsstelle, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
Mailadresse der Anerkennungsstelle: anerkennungsstelle@rps.bwl.de
Online-Informationen zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Formulardownload:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/anerkennung-eines-deutschen-schulabschlusses/

tun25082001

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