Knapp 1000 Euro warm kosten 16 Quadratmeter in der neuen Tübinger Anschlussunterbringung in der Sidlerstraße. Für diese Unterkunft ist die Stadt Tübingen zuständig. Anfang Juni 2026 zogen etwa 90 Geflüchtete in die dort neu aufgestellte Containeranlage ein. Nun informierte die Stadt Tübingen sie über die Höhe der Kosten.
Für viele Geflüchtete, die noch nicht selbst arbeiten können oder dürfen, tragen in der Regel andere Leistungsträger diese Kosten. Geflüchtete, die bereits arbeiten oder eine Ausbildung machen, müssen die Gebühr selbst von ihrem Lohn bezahlen.
Sie können aber bei dem Sozialleistungsträger, der für sie zuständig ist, Unterstützung für die Wohnkosten beantragen. Wichtig ist, dass sie den Antrag unmittelbar stellen, sobald sie ihre Kosten-Verfügung erhalten haben. Sozialleistungsträger unterstützen nämlich nicht rückwirkend, sondern erst nachdem der Antrag gestellt wurde.
An die BewohnerInnen der neu errichteten Containeranlage in der Sidlerstraße hat die Stadtverwaltung Mitte Juli 2026 die ersten Verfügungen über die Kostenhöhe verschickt. Pro Quadratmeter verlangt sie demnach 62 Euro. Sie berechnet die Kosten auf Grundlage der Satzung über die Benutzung der Unterkünfte der Universitätsstadt Tübingen für Wohnungslose und Geflüchtete sowie die Gebühren für deren Benutzung (Unterkunftsbenutzungs- und Gebührensatzung) vom 22. März 2018 in der Fassung vom 24. Juli 2025. Anders als bei einem Mietverhältnis ist die Entscheidung über den Einzug in die Anschlussunterbringung nicht freiwillig. Es handelt sich nicht um Miete, sondern um berechnete Gebühren.
Weitere Informationen:
Unterkunftsbenutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Tübingen Link:
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_unterkuenfte_wohnungslose_gefluechtete.pdf
tun26073101

