15. Juli 2026

Arbeitsunfähig im Ausland: sofort korrekt melden

Im Urlaub richtig krank zu werden, ist ärgerlich. Die gute Nachricht: Auch eine Krankschreibung aus dem Ausland ist gültig. Die Krankentage werden später gutgeschrieben. Allerdings müssen Betroffene ihrem Arbeitgeber und die Krankenkasse sofort informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss beiden eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) und die voraussichtliche Dauer geschickt werden. Darin muss ausdrücklich stehen, dass der Patient arbeitsunfähig ist. Sonst wird das Attest in Deutschland nicht akzeptiert.

Regeln für Reisen außerhalb Europas

Für die Krankschreibung aus dem Ausland gelten Regeln. Wer als gesetzlich Versicherter in Ländern außerhalb der Europäischen Union krank wird, muss die AU-Bescheinigung selbst an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken – zum Beispiel per E-Mail. In dem Attest müssen mindestens der Name des Arbeitsnehmers oder der Arbeitnehmerin, der Name und die Anschrift des bescheinigenden Arztes / der Ärztin sowie Angaben zur Arbeitsunfähigkeit und der Dauer stehen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als auf der ersten Bescheinigung angegeben, muss eine neue Bescheinigung ausgestellt und geschickt werden. Je nach Land empfiehlt sich eine Übersetzung. Wer nach Deutschland zurückkehrt, muss ebenfalls sofort den Arbeitgeber und die Krankenkasse informieren.

Spezielle Versicherungen für Rücktransport

Kranksein im Ausland kann teuer werden. Besonders für Reisen ins Nicht-EU-Ausland empfiehlt sich eine spezielle Krankenversicherung. Sie deckt auch – anders als die normale Krankenversicherung – einen notwenigen Rücktransport nach Deutschland ab.

Attest aus der EU und Ländern mit Abkommen

Auch wer als gesetzlich Versicherter in einem EU-Ausland erkrankt, muss die AU-Bescheinigung selbst an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken. Dieselbe Regel gilt auch für einige Länder wie zum Beispiel die Schweiz, Norwegen, Tunesien und die Türkei. Mit ihnen gibt es besondere Abkommen.

Weitere Informationen:
https://www.test.de/Arbeitsunfaehigkeit-Eine-Krankschreibung-gilt-auch-aus-dem-Ausland-6202110-0/
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/arbeitsunfaehigkeit-im-ausland-nachweispflichten-2145118?tkcm=ab

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