31. August 2026

Auch Heimreisen gefährden Schutz von SyrerInnen

Der Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und die aktuelle Lage im Land wirken sich auf den Schutzstatus von SyrerInnen in Deutschland aus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet seit Juni 2026 wieder über Asylanträge von SyrerInnen. Immer mehr verlieren ihren Status als Flüchtling. In 23,2 Prozent der vom BAMF überprüften 8320 Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen oder zurückgenommen, in 76,8 Prozent jedoch nicht. Vergangenes Jahr verloren nur 3,7 Prozent der SyrerInnen ihren Schutzstatus. Das geht aus einer 40 Seiten umfassenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.

Für junge Männer gilt „Bett, Brot, Seife“

Wegen der veränderten humanitären Situation in Syrien entscheidet das BAMF nach einer Auszeit wieder über Asylverfahren. Es informiert auch die zuständigen Ausländerbehörden über die Prüfverfahren und deren Ausgang. Betroffen sind zum Beispiel AntragstellerInnen, deren Asylverfahren länger als 21 Monate dauert. Außerdem entscheidet das BAMF auch in Verfahren von jungen arbeitsfähigen Männern, wenn sie entweder Straftäter oder sogenannte Gefährder sind oder „durch das Erbringen von Arbeitsleistungen in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können“, so die Bundesregierung – nach dem Motto „Bett, Brot, Seife“.

Auch Single-Frauen und Familien betroffen

Das gilt inzwischen auch für als nicht schutzwürdig angesehene alleinreisende Frauen oder Familien, die ihren Lebensunterhalt in ihrem Herkunftsland selbstständig sichern können oder die „aufgrund finanzieller Mittel, eines bestehenden familiären Netzwerks oder eines sozialen Umfeldes“ ausreichend versorgt werden könnten. Wie aus der Antwort hervorgeht, prüft das BAMF auch in jedem ihm bekannten Einzelfall, ob „bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat“ der gewährte Schutz abzuerkennen sei.

Bleibeperspektive durch Erwerbstätigkeit

Eine Bleibeperspektive kann der Wechsel aus einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen bieten – „insbesondere zum Zweck der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit“, schreibt die Bundesregierung. Die Linke fragte nach der Zahl syrischer Beschäftigter in den 15 wichtigsten Mangelberufen in Deutschland. Spitzenreiter bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind die Branchen Verkehr und Logistik, gefolgt unter anderem von Gesundheitsberufen und dem Handel. Bei Fachkräften steht an erster Stelle die Kraftfahrzeugtechnik. Aber auch in Berufen wie (zahn-)medizinische Fachangestellte, in der Gastronomie und der Pflege verdienen SyrerInnen ihren Lebensunterhalt. Bei den sogenannten Spezialisten stehen Beschäftigte in der Kinderbetreuung und der Kindererziehung an erster Stelle. Beim höchsten Niveau, den Experten, finden sich vor allem Ärztinnen und Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen.

Drei Abschiebungen im ersten Halbjahr nach Syrien

Aus den zahlreichen detaillierten Tabellen geht hervor, dass am 31. Mai 2026 in Deutschland insgesamt 919.397 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit lebten. Davon 91.676 in Baden-Württemberg. Der Großteil von ihnen (431.632) war zwischen 18 und 39 Jahren alt. Knapp 541.000 waren Männer, knapp 378.000 Frauen. Bis Juni dieses Jahres sind drei Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Syrien „zurückgeführt“ worden, so die Bundesregierung. In einer Tabelle findet sich auch die Zahl von 492 syrischen Staatsangehörigen, die von Januar bis Juni dieses Jahres abgeschoben worden sein sollen – „ohne Personen, die nach Syrien zurückgeführt wurden.“

Weitere Informationen:
Die Anfrage sowie Antworten der Bundesregierung
https://dserver.bundestag.de/btd/21/074/2107499.pdf
Siehe auch tun26071505

tun26081906

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