21. September 2026

Auf Inkassoschreiben und Mahnbescheid reagieren

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte es keinesfalls ignorieren.  Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb der angegebenen Frist reagiert werden. Zunächst sollte geprüft werden, wer das Geld fordert, worauf die Forderung beruht und ob die verlangte Summe sowie die zusätzlichen Kosten berechtigt sind. Wichtig ist außerdem, zwischen einem gewöhnlichen Schreiben eines Inkassounternehmens und einem gerichtlichen Mahnbescheid zu unterscheiden.

Wann kann es zu einer Inkassoforderung kommen?

Zu einer Inkassoforderung kann es beispielsweise wegen einer unbezahlten Onlinebestellung, einer Telefon-, Internet-, Strom- oder Arztrechnung, eines nicht gekündigten Abonnements, eines Fitnessstudiovertrags oder einer zurückgewiesenen Lastschrift kommen. Auch nach einem Umzug können Rechnungen und Mahnungen zunächst an die alte Adresse geschickt worden sein. Manche Forderungen beruhen jedoch auf Fehlern, nicht wirksam abgeschlossenen Verträgen, bereits bezahlten Rechnungen oder einem Missbrauch persönlicher Daten. Wird eine verlangte Summe weiterhin nicht bezahlt, kann der Gläubiger – also der, dem Geld geschuldet wird – beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Dafür muss nicht zwingend zuvor ein Inkassoschreiben angekommen sein.

Inkassoforderung sorgfältig prüfen

Bei einer Inkassoforderung sollten Betroffene kontrollieren, ob sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen oder eine Rechnung nicht bezahlt haben. Aus dem Schreiben müssen unter anderem der ursprüngliche Gläubiger, der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsabschlusses hervorgehen. Auch Zinsen und Inkassokosten sollten einzeln geprüft werden. Ob ein Inkassounternehmen offiziell registriert ist, lässt sich kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz überprüfen. Eine Registrierung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Forderung berechtigt ist.
Ist die Forderung berechtigt, sollte sie möglichst schnell bezahlt werden, um weitere Kosten zu vermeiden. Auch dann muss aber nicht jede verlangte Inkassogebühr zulässig sein. Ist die Forderung vollständig oder teilweise unberechtigt, sollten Betroffene ihr schriftlich widersprechen und das Inkassounternehmen sowie den ursprünglichen Gläubiger informieren. Eine Kopie des Schreibens und ein Nachweis über den Versand sollten aufbewahrt werden. Solange die Forderung nicht geklärt ist, sollten Betroffene keine Teilzahlung leisten und keine Vereinbarung für Ratenzahlung oder andere Dokumente unterschreiben, die sie nicht vollständig verstehen. Eine Zahlung oder Unterschrift kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Gerichtlicher Mahnbescheid: Zwei-Wochen-Frist beachten

Besondere Eile ist bei einem gerichtlichen Mahnbescheid geboten, der häufig in einem gelben Umschlag zugestellt wird. Der Mahnbescheid bedeutet nicht, dass das Gericht die Forderung bereits geprüft und für berechtigt erklärt hat. Im gerichtlichen Mahnverfahren kontrolliert das Gericht zunächst nur die formalen Voraussetzungen. Wer die Forderung für unberechtigt hält, muss so rechtzeitig widersprechen, dass der Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung beim Gericht eingeht. Dem Mahnbescheid liegt dafür ein Formular bei. Betroffene können der gesamten Forderung oder nur einem bestimmten Teil widersprechen. Ist die Forderung berechtigt, sollte sie bezahlt werden. Ein Widerspruch sollte nicht nur eingelegt werden, um mehr Zeit für die Zahlung zu gewinnen. Ein anschließendes Gerichtsverfahren kann zusätzliche Kosten verursachen.
Wer nicht auf den Mahnbescheid reagiert, kann anschließend einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Gegen diesen kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Erfolgt auch dann keine rechtzeitige Reaktion, kann ein Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben – selbst wenn der Mahnbescheid ursprünglich unberechtigt war.

Kostenlose Hilfe auch auf Ukrainisch

Für Menschen, die komplizierte Schreiben oder juristische Begriffe auf Deutsch nicht sicher verstehen, bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen digitalen Inkasso-Check an. Das Angebot ist auch auf Ukrainisch, Russisch und Polnisch verfügbar. Es liefert eine erste Einschätzung dazu, ob die Forderung bezahlt werden muss und ob die verlangten Kosten angemessen sind. Bei einem Schreiben vom Gericht, einer kurzen Frist oder einem komplizierten Fall sollten Betroffene zusätzlich möglichst schnell eine Verbraucherberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Brief, der Umschlag, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise sollten zur Beratung mitgenommen werden.

Weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-was-tun-bei-einem-mahnbescheid-10851
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Registersuche/Registersuche_node.html

www.tuenews.de

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