Der „Hauptantrag Bürgergeld“ beim Jobcenter sei ein „Riesending“, erklärt Sven Jäger, der Leiter der Integrationsabteilung beim Landratsamt Tübingen. Dieser Antrag ist das Wichtigste für Geflüchtete aus der Ukraine, die Leistungen in Deutschland beziehen möchte. Schon eine Einzelperson muss zusätzlich zu den acht Seiten des Antragsformulars zahlreiche Unterlagen einreichen. Gehören dann noch weitere Personen zur Familie, nimmt der Umfang weiter zu.
Die Felder 27 und 34 richtig ankreuzen
Diese Arbeit ist vergeblich, wenn jemand eines von zwei Feldern ankreuzt. In Feld 27 fragt das Jobcenter „Sind Sie erwerbsfähig?“ Wer nicht erwerbsfähig ist, bekommt kein Geld vom Jobcenter. Das ist dafür nicht zuständig und wird den Antrag deshalb ablehnen. In Feld 34 fragt das Jobcenter „Sind Sie Berechtigter nach Asylbewerberleistungsgesetz?“ Wer nach Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt ist, bekommt ebenfalls kein Bürgergeld, sodass das Jobcenter auch diesen Antrag ablehnen wird.
Download des Hauptantrags Bürgergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba147846.pdf
tun25082003

