Welche weiterführende Schule ist die richtige für unser Kind? Das fragen sich viele Eltern von ViertklässlerInnen in Baden-Württemberg. Die Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, an welcher Schule sie ihre Kinder nach der Grundschule anmelden wollen. Das ist 2026 vom 9. bis 12. März möglich. Im Februar und Anfang März können sich Eltern bei Offenen Abenden über die Bildungswege der jeweiligen Schulen informieren.
In Tübingen gibt es außer Gymnasien nur noch Gemeinschaftsschulen. Andere Gemeinden im Landkreis Tübingen haben noch Hauptschulen oder Werkrealschulen. An ihnen bekommen die SchülerInnen nach fünf Jahren den Hauptschulabschluss oder nach sechs Jahren den Werkrealschulabschluss. Der Werkrealschulabschluss ist als mittlerer Bildungsabschluss gleichwertig mit dem der Realschule.
Praxisnah und berufsorientiert
Der Unterricht an der Haupt- und Werkrealschule ist zum Beispiel mit praxisnahem Lernen und Betriebspraktika berufsorientiert, damit die SchülerInnen den Berufsalltag kennenlernen. Für die AbsolventInnen gibt es mehrere schulische Wege bis hin zur Fachhochschulreife – siehe: www.km-bw.de Rubrik: Schule, dann Werkrealschule, Hauptschule anklicken.
In der Realschule erreichen SchülerInnen nach fünf Jahren den Hauptschulabschluss oder nach sechs Jahren in Klasse 10 mit dem Realschulabschluss die mittlere Schulreife. Für SchülerInnen mit Realschulabschluss ist es unter anderem möglich, ein dreijähriges berufliches Gymnasium, ein Berufskolleg oder ein allgemeinbildendes Gymnasium zu besuchen – siehe www.km-bw.de Rubrik: Schule, dann Realschule.
Allgemeinbildend mit Schwerpunkten
Am allgemeinbildenden Gymnasium machen die SchülerInnen nach acht oder neun Jahren das Abitur. Es gibt verschiedene Schwerpunkte – zum Beispiel sprachlich, naturwissenschaftlich oder sportlich. Danach haben die AbiturientInnen die Hochschulreife und können an einer Universität oder einer Hochschule studieren – siehe www.km-bw.de Rubrik: Schule, dann Gymnasium anklicken.
Falls die Eltern von ViertklässlerInnen nicht sicher sind, welcher Abschluss zu ihrem Kind passt, können sie es an einer Gemeinschaftsschule anmelden. Die Eltern entscheiden erst ein Jahr vor dem jeweiligen Abschluss, ob ihr Kind den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder nach neun Jahren das Abitur machen soll.
Verschiedene Abschlüsse und Anschlüsse
GemeinschaftsschülerInnen sollen auf dem jeweils für sie bestmöglichen Niveau lernen können. In der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschulen bekommen die SchülerInnen nach der neunten oder der zehnten Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der zehnten Klasse den Realschulabschluss. An Gemeinschaftsschulen mit einer Oberstufe können SchülerInnen in der Sekundarstufe II nach der dreizehnten Klasse Abitur machen. Wenn die Schule keine eigene Oberstufe hat, können die SchülerInnen an ein berufliches oder allgemeinbildendes Gymnasium wechseln.
Gemeinschaftsschulen sind von Klasse 5 bis 10 an drei oder vier Tagen je acht Stunden lang verbindliche Ganztagsschulen. Detaillierte Informationen zu den Abschlüssen und Anschlüssen liefert das Kultusministerium unter www.km-bw.de Rubrik: Schule, dann Gemeinschaftsschule anklicken.
Besondere Förderung bei Bedarf
In Baden-Württemberg gibt es spezielle Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) für Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung. Diese Schulen haben verschiedene Förder-Schwerpunkte wie Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige sowie körperliche Entwicklung – siehe www.km-bw.de: Rubrik: Schule, dann Sonderpädagogische Bildung anklicken.
Weitere Informationen:
Auf der Seite www.km-bw.de können Eltern kostenlos die Broschüre „Bildungswege in Baden-Württemberg 2026/2027“ mit Informationen und Schaubildern zu Abschlüssen und Anschlüssen über die Suchmaske herunterladen.
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