Für Kinder und Jugendliche ist Lachgas demnächst verboten. Sie dürfen die Partydroge dann weder kaufen noch besitzen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. In Kraft treten wird das Verbot voraussichtlich zum 1. April 2026.
Lachgas gilt in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel. Der Wirkstoff Distickstoffmonoxid (N₂O) hat aber eine euphorisierende Wirkung, weshalb er in den letzten Jahren häufig als Droge genutzt wurde. Er ist aber gefährlich und kann zu Nervenschäden führen.
Der Onlinehandel mit Lachgas wird komplett verboten, auch Selbstbedienungsautomaten wird es keine mehr geben. Fertigsprühsahne gibt es aber weiterhin zu kaufen – auch wenn in den Kartuschen der Stoff ebenfalls enthalten ist.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-psychoaktive-stoffe-gesetz-2361568
tun25123004

