29. Juni 2026

Das gilt für Besuche von Verwandten in Deutschland

Wer aus Afghanistan oder Syrien Verwandte in Deutschland besuchen möchte, braucht ein Visum. Ein Besuchsvisum ermöglicht einen begrenzten Aufenthalt in Deutschland. Er darf maximal 90 Tagen lang sein. Das Schengen-Visum muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzstaat der AntragstellerInnen beantragt werden. Für die Bearbeitung müssen Erwachsene 90 Euro bezahlen.

Viele Voraussetzungen vor der Reise

Um ein Besuchsvisum zu bekommen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst benötigen die AntragstellerInnen einen gültigen Reisepass, ein ausgefülltes Visumantragsformular sowie aktuelle biometrische Passfotos. Darüber hinaus muss der Zweck der Reise nachgewiesen werden, beispielsweise durch ein Einladungsschreiben eines Verwandten in Deutschland. Das Auswärtige Amt empfiehlt, das Visum frühestens sechs Monate und mindestens 15 Tage vor der geplanten Reise zu beantragen. Das geht auch online. Formulare gibt es unter anderem auf Arabisch.

Der Aufenthalt muss finanziert sein

Ebenso ist ein Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts erforderlich. Dies kann durch eigene finanzielle Mittel oder durch eine Verpflichtungserklärung der einladenden Person erfolgen. Außerdem muss eine gültige Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum vorgelegt werden. Sie muss mindestens Kosten von 30.000 Euro abdecken.

Zur Rückkehr bereit sein

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rückkehrbereitschaft der AntragstellerInnen. Diese kann durch Nachweise wie eine Arbeitsstelle, ein Studium, familiäre Bindungen oder andere Verpflichtungen im Heimatland belegt werden.

Keine deutsche Botschaft: Visa in Nachbarländern

Deutschland hat keine Botschaft in Damaskus. Deshalb können SyrerInnen seit dem 1. Juni 2026 Visa-Anträge nur bei den Visastellen der deutschen Botschaften in Amman, Beirut und dem Generalkonsulat in Erbil stellen. Auch in Kabul gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. AfghanInnen können Schengen-Visa nur bei den deutschen Botschaften in Islamabad, Dubai oder Istanbul beantragen.

Weitere Informationen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visabestimmungen-allgemein
und https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengenvisa
speziell zu Syrien:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/38-wo-beantragen-syrer-606612

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