10. Februar 2026

Deutsch bleibt deutsch – mit wenigen Ausnahmen

Wer Deutsche oder Deutscher ist, bleibt das meist auch. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist per Grundgesetz geschützt und kann – bis auf ganz wenige Ausnahmen – nicht entzogen werden. Das gilt auch für Migranten, die in Deutschland eingebürgert wurden. Seit Juni 2024 ist es sogar möglich, als Deutsche(r) eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen oder die alte bei der Einbürgerung beizubehalten. Abgeben können Deutsche ihren Pass nur, wenn sie dadurch nicht staatenlos werden.
Wer per Geburt Deutsche oder Deutscher ist, muss niemals befürchten, seine Staatsangehörigkeit zu verlieren. Das hat der deutsche Staat als Reaktion auf die Politik der NS-Diktatur festgelegt. Zwischen 1933 und 1945 wurden Regimegegner, Juden und andere Minderheiten ausgebürgert – und damit staatenlos und schutzlos. Das kann in Deutschland nicht mehr passieren. Dabei ist es völlig unabhängig, ob jemand als Kind deutscher Eltern geboren wurde oder – unter bestimmten Voraussetzungen – als Kind ausländischer Eltern hier zur Welt kam, wie auf der Homepage des Auswärtigen Amts nachzulesen ist. Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil seit fünf Jahren legal in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Hauptsache nicht staatenlos

Selbst seine deutsche Staatsbürgerschaft freiwillig abzugeben, ist nicht einfach. Wichtigste Voraussetzung: Der oder die Betroffene darf dadurch nicht staatenlos werden. „Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können auf eigenen Wunsch auf die deutsche verzichten“, heißt es dazu beim Auswärtigen Amt. Allerdings gibt es Einschränkungen. Beamte etwa dürfen das nur, wenn sie seit mehr als 10 Jahren im Ausland leben. Da die Wehrpflicht nur ausgesetzt aber nicht abgeschafft wurde, brauchen Wehrpflichtige laut Bundesverwaltungsamt die Zustimmung des Verteidigungsministeriums – außer sie waren in dem Land ihrer anderen Staatsbürgerschaft bereits beim Militär.

Passverlust durch Militärdienst

Fälle, in denen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, gibt es aber dennoch. Meist hängt das mit Militärdienst in anderen Staaten zusammen. Wer freiwillig und ohne Genehmigung des Verteidigungsministeriums in einem Land zum Militär geht, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt, verliert den deutschen Pass. Länder der EU, der NATO, der EFTA und einigen Staaten – zum Beispiel Israel – von einer Länderliste sind davon ausgenommen. Wichtig ist der Begriff „freiwillig“: Für den Wehrdienst im anderen Heimatland gilt das nämlich nicht. Deutsche, die für eine terroristische Vereinigung im Ausland kämpfen, verlieren seit 2019 aber ihren deutschen Pass – außer sie würden dadurch staatenlos.

Wer lügt, muss gehen

Seinen deutschen Pass abgeben muss, wer bei der Einbürgerung gelogen hat. Falsche Angaben zur Person, gefälschte Zertifikate oder Dokumente können dazu führen, dass bis zehn Jahre nach der Einbürgerung gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen wird. Auch wer verschweigt, dass er schwere Straftaten verübt hat oder Bezüge zum Extremismus hat, verliert seinen deutschen Pass – auch dann, wenn er oder sie dadurch staatenlos werden sollte. Seit Dezember 2025 gilt in solchen Fällen zudem eine Sperrfrist von zehn Jahren, in denen keine neue Einbürgerung beantragt werden kann.

Weitere Informationen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/606796-606796

tun26012009

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