Es ist erneut einfacher geworden, ein eigenes Balkonkraftwerk zu installieren. Seit Dezember 2025 dürfen die Anlagen in den meisten Fällen über eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Das regelt die DIN VDE V 0126-95, die der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik beschlossen hat.
Die neue Norm erlaubt erstmals offiziell den Anschluss über eine normale Steckdose unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen. Bisher war dafür eine so genannte Wieland-Steckdose nötig, die vom Elektriker angeschlossen wurde. Auch sind die Leistungsgrenzen verbindlich festgeschrieben: Pro Anlage dürfen maximal 800 Watt eingespeist werden. Zudem regelt die Norm Anforderungen an Montage, Sicherheit und die Registrierung. Anmelden muss man seine Anlage nur noch im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
Ertrag abhängig vom Standort
Die Preise für die Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ein Stecker-Solargerät mit 400 Watt Leistung gibt es laut NDR bereits ab etwa 200 Euro, ein 800-Watt-Komplettset kostet etwa 400 bis 500 Euro. Beim Kauf eines Balkonkraftwerks wird – wie bei allen PV-Anlagen – keine Mehrwertsteuer fällig. Wie viel Geld sich mit einem eigenen Kraftwerk sparen lässt, hängt von der Leistung und der Sonneneinstrahlung ab. Wird mehr Strom produziert als benötigt, wird er ins Stromnetz eingespeist – allerdings ohne Vergütung. Wer seinen eigenen Strom komplett nutzen möchte, muss einen Speicher installieren.
Vermieter fragen
Bevor Mieter auf dem Balkon ein Balkonkraftwerk anbringen, müssen sie die Vermieter fragen. Seit 2024 gelten Balkonkraftwerke aber als „privilegiert“: Sie dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Anlage unzumutbar wäre. Das gilt beispielsweise, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder die Statik des Balkons Solarmodule nicht tragen würde. Auch Eigentümergemeinschaften können die Solarzellen auf dem Balkon nicht einfach ablehnen. Aber es ist ratsam, vor der Installation mit dem Hausbesitzer oder der Hausbesitzerin zu reden. Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk installiert, haftet nämlich dafür, dass das Gerät sicher ist.
Weitere Informationen:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kurzinformation-zu-steckersolargeraeten.pdf?__blob=publicationFile&v=11
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
https://www.adac.de/news/balkonkraftwerke-din-norm/
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