Reisende aus sogenannten Drittstaaten müssen auf deutschen Flug- und Seehäfen bei der Passkontrolle ein neues Verfahren durchlaufen, das unter dem Namen „Entry/Exit System (EES)“ im April 2026 EU-weit in Kraft getreten ist. Diese Regelung betrifft Staatsangehörige, die nicht zu Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gehören. Das neue Verfahren besteht aus einem biometrischen Erfassungssystem, das in der Regel an Selbstbedienungs-Terminals ein Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke digital registriert, bevor die Reisenden dann zur eigentlichen Passkontrolle kommen.
Ein- und Ausreisende werden dafür in zwei verschiedene abgesperrte Bereiche geleitet: einen für EU-BürgerInnen und die vier weiteren Länder und einen für Drittstaatenangehörige. Die neue Regelung führt auch dazu, dass Reisedokumente nicht mehr analog gestempelt werden.
Ziel: Bekämpfung von Kriminalität und irregulärer Migration
Die erfassten Daten werden für drei Jahre gespeichert. Die neue Regelung gilt aufgrund eines Beschlusses der EU für den gesamten Schengen-Raum. In einer Mitteilung erläutert die Bundespolizei den Sinn der neuen Regelung: „Neben einer besseren, biometriegestützten Identifizierung von Personen ermöglicht das System eine genauere Erfassung der Aufenthaltsdauer und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität und irregulärer Migration.“ Auch sollen Überziehungen der erlaubten Aufenthaltsdauer und Identitätsbetrug dadurch besser erkannt werden.
Weitere Informationen:
Digitale Erfassung der Einreise in den Schengenraum (EES) – Auswärtiges Amt
Bundesweite Einführung des digitalen Ein- und Ausreisesystems der Europäischen Union gestartet – Bundespolizei
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