28. September 2025

Erleichterungen für Ukrainische Lkw-Fahrer

Die Anerkennung ukrainischer Führerscheine gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Berufskraftfahrer. Das geht aus der entsprechenden EU-Verordnung vom 18. Juli hervor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1280). Mit diesen Führerscheinen dürfen Lkw-Fahrer also bis zum Ablauf der Schutzfrist in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU unterwegs sein. Das erleichtert ukrainischen Fahrern den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt. Sie brauchen dafür weder eine beglaubigte Übersetzung noch einen internationalen Führerschein. Die Regelung gilt bis zum 6. März 2025. Konkret gilt sie aber nur so lange, wie der Schutzstatus anhält.
Klärungsbedarf gibt es aber noch beim Fahrerqualifizierungsnachweis für den Gütertransport. Dafür fehlt noch eine Verordnung, die für Deutschland regelt, welche Schulungen und Tests erforderlich sind, teilte das Verkehrsministerium (BMDV) auf Anfrage von tünews INTERNATIONAL mit. Die Schulungsdauer wird laut EU-Beschluss voraussichtlich zwischen 35 und 60 Stunden dauern. „Derzeit arbeitet das BMDV zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHK daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden“, heißt es dazu in der Pressestelle.
Hat ein Lkw-Fahrer seinen ukrainischen Fahrerqualifizierungsnachweise verloren oder wurde er gestohlen, kann er beantragen, dass seine Angaben überprüft werden – auch bei den Behörden in der Ukraine. Hat der Fahrer keinen Führerschein nach dem EU-Muster, so verlangen die Mitgliedstaaten eine Untersuchung, mit der festgestellt wird, ob er die körperlichen und geistigen Mindestanforderungen erfüllt.

tun22102001

www.tuenews.de

Lastkraftwagen. Regelungen in Deutschland. Foto: tünews INTERNATIONAL / Theresa Melnyk.