„Rassismus ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko“. Das ist das zentrale Ergebnis einer umfangreichen Studie über Rassismus in deutschen Institutionen, die vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) durchgeführt und am 13. Februar 2026 vom Bundesinnenministerium veröffentlicht wurde.
Laut dem Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religion in allen Typen von untersuchten Behörden nachweisbar. Sie zeige sich in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen und im Umgang mit Beschwerden. Beispiele für Ungleichbehandlung in Behörden sind geäußerte Vorurteile gegenüber ausländischen Menschen, aggressives Verhalten, die rechtliche Bevorzugung einzelner Personengruppen sowie Ungleichheiten in der Leistungsgewährung.
In der Studie erhielten Forschende erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen: Über drei Jahre untersuchten sie Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz, Gesundheits‑, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in der Sozialen Arbeit. Rassistische Diskriminierung sei in allen Institutionentypen nachweisbar, allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Auch regionale Unterschiede in gesellschaftlichen Einstellungen und das allgemeine Meinungsklima würden sich in der Verwaltungspraxis widerspiegeln.
Sprache als Diskriminierungsrisiko
Als strukturelles Diskriminierungsrisiko erweisen sich nach Ansicht der AutorInnen Sprachbarrieren: Die Studie dokumentiert, dass der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert – während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen werde, würden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils abgewiesen oder auf fehlende Sprachkenntnisse verwiesen. „Hängt die Überwindung von Sprachbarrieren vom guten Willen einzelner Mitarbeitender ab, kann Sprache zur rassistischen Barriere werden“, so die AutorInnen.
Was Betroffene berichten
In einer Onlinebefragung unter MuslimInnen gaben rund 80 Prozent der Befragten an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein; 40 bis 50 Prozent trugen konkrete Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden vor. Als Folgen davon berichtete ein großer Teil der Betroffenen von Versagensängsten, Selbstzweifeln und langfristigen psychischen Belastungen, bis hin zu anhaltenden Angstzuständen.
Nur ein kleiner Teil der Befragten wendet sich an Antidiskriminierungsstellen. Häufige Begründung ist die Erwartung, eine Beschwerde werde ohnehin folgenlos bleiben.
Dass Diskriminierung im Behördenalltag auch gegenüber eigenen Beschäftigten stattfände, wird in der Studie ebenfalls ausgesagt: 23 bis 36 Prozent der Beschäftigte nannten ihre ethnische Herkunft, Religion oder Hautfarbe als Grund für Diskriminierungserfahrungen im Berufsalltag.
Handlungsempfehlungen für Änderungen
Als Konsequenzen aus ihren Ergebnissen fordern die WissenschaftlerInnen die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen. Das AGG gilt nämlich bislang nicht für das Handeln von Behörden gegenüber den Menschen in Deutschland: Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich derzeit nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
Gefordert werden außerdem unabhängige Beschwerdestellen, rassismuskritische Fortbildungs- und Reflexionsangebote in Personalentwicklung und Führungskräftetraining sowie die Verstärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen. Schließlich sollten potenziell rassistisch diskriminierte Menschen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes angeworben werden.
Die Studie wurde im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus 2021 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Merkel IV) in Auftrag gegeben und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) über drei Jahre mit sechs Millionen Euro gefördert. Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Forschenden an elf Standorten: acht Universitäten und drei außeruniversitären Einrichtungen. Es besteht seit 2020, dient vor allem der Politikberatung und wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert.
Zu einer ausführlichen Pressemitteilung über die Studie:
Wie Rassismus in deutschen Behörden wirkt: Studie im FGZ veröffentlicht Ergebnisse der bislang umfassendsten empirischen Untersuchung zu Rassismus in deutschen Institutionen
Der vollständige Abschlussbericht ist abrufbar unter:
https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie
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