Wenn die Polizei einen Jugendlichen mit aufs Revier nimmt, muss sie in manchen Fällen sofort die Eltern informieren. In anderen ist das nicht zwingend. Wovon das abhängt, erklärt Martin Raff, Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen.
Ganz klar geregelt ist das Raff zufolge, wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahren verhaftet oder vorläufig festgenommen wird. Geht es um mögliche Straftaten, muss die Polizei die Erziehungsberechtigten informieren. Auch bei Kindern werden die Eltern benachrichtigt. Allerdings gebe es Ausnahmen: So zum Beispiel, wenn es um Drogen geht und die Polizei befürchtet, es könnten Beweismittel vernichtet werden. Oder wenn Jugendlichen und vor allem Kindern daheim Gewalt droht.
„In allen anderen Fällen prüfen wir den Einzelfall“, sagt Raff. Oft sind das Jugendliche, die ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wurde. Hat er oder sie dann auch noch keinen Ausweis dabei, holen Fahrkartenkontrolleure die Polizei und es geht ab aufs Revier, um die Personalien festzustellen. Ob dabei die Eltern informiert werden, entscheiden die Beamten vor Ort. Ein 15-Jähriger werde abends um 20 Uhr nicht einfach nach Hause geschickt, sagt Raff. Ein 17-Jähriger, der nächsten Monat 18 wird, wahrscheinlich aber schon.
Und was ist, wenn Jugendliche bei der Polizei ganz kleinlaut werden und die Eltern anrufen wollen: „Dann dürfen die das“, sagt Raff.
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