Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen jetzt unverkaufte neue Kleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe nicht mehr vernichten. Die Regelung soll verhindern, dass gebrauchsfähige Waren sowie die für ihre Herstellung eingesetzten Rohstoffe, Energie und Arbeitskraft verschwendet werden.
Weiterverwenden statt vernichten
Unternehmen sollen unverkaufte Waren möglichst im Wirtschaftskreislauf halten. Sie können die Produkte beispielsweise zu einem niedrigeren Preis oder auf anderen Märkten verkaufen, spenden, reparieren oder für eine erneute Nutzung aufbereiten.
Das gilt grundsätzlich auch für zurückgesendete Waren. Sind sie noch nutzbar oder reparierbar, sollen sie nicht vorschnell als Abfall entsorgt werden.
Chance für Billigläden
Das Verbot könnte langfristig auch Vorteile für Verbraucher*innen haben. Der Handelsverband Deutschland erwartet, dass künftig mehr unverkaufte Neuware zu niedrigeren Preisen angeboten werden könnte, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Wo solche Waren in Tübingen und der Umgebung konkret erhältlich sein werden, ist derzeit allerdings noch unklar.
Ausnahmen für Sonderfälle
Eine Vernichtung bleibt in bestimmten begründeten Fällen erlaubt, zum Beispiel bei starken Schäden, die sich nicht sinnvoll reparieren lassen. Das müssen die Unternehmen allerdings nachweisen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften und können bei Verstößen Geldbußen verhängen.
Große Unternehmen zuerst
Das Verbot gilt zunächst für große Unternehmen. Mittelgroße Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 19. Juli 2030 einhalten. Kleine und Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen. Entscheidend ist dabei die Größe des gesamten Unternehmens und nicht die Größe einer einzelnen Filiale.
Hunderttausende Tonnen Textilien
Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) werden in Europa jährlich etwa vier bis neun Prozent der auf den Markt gebrachten Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Das entspricht zwischen 264.000 und 594.000 Tonnen pro Jahr.
Quellen und weitere Informationen:
Europäische Kommission: Verbot gilt seit dem 19. Juli 2026
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1860
Europäische Kommission: Neue Regeln gegen die Vernichtung unverkaufter Waren
https://environment.ec.europa.eu/news/new-rules-ban-destruction-unsold-consumer-products-enter-force-2026-07-18_en
EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/296
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/296/oj
EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/295
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/295/oj
Europäische Umweltagentur: Vernichtung unverkaufter Textilien
https://www.eea.europa.eu/publications/textiles-and-the-environment-the/textiles-and-the-environment-the
Tagesschau: EU-Verbot zur Vernichtung unverkaufter Kleidung
https://www.tagesschau.de/wissen/klima/eu-verbot-kleidung-vernichtung-100.html
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