13. April 2026

Identität nachweisen bei der Fahrscheinkontrolle

Manche Fahrscheine wie das Deutschlandticket gelten bei der Deutschen Bahn nur für eine bestimmte Person. Wer eine “nicht übertragbare Fahrkarte oder Fahrschein” hat, muss sich ausweisen können. Das Bahnpersonal muss feststellen können, ob einer Person dieser Fahrschein auch gehört. Viele können sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn Geflüchtete oder Asylsuchende diese Dokumente nicht haben, können sie auch einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender vorweisen. Das Bahnpersonal prüft anhand dieser Unterlagen lediglich die Identität, nimmt aber keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Es prüft also beispielsweise nicht den Aufenthaltsstatus. Die Pressestelle der Deutschen Bahn weist auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL daraufhin, dass die Abfrage sensibler personenbezogener Daten, wie etwa eines Visums oder Aufenthaltstitels “ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Zugpersonals” gehöre.
Weitere Information:
www.bahn.de
www.bahn.de/faq

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