Der Winter steht bevor, daher stellt sich für AutofahrerInnen die Frage, ob sie von Sommerreifen zu Winterreifen wechseln müssen. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, aber bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen fahren. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen 1,6 Millimeter, empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter für sichere Haftung bei winterlichen Bedingungen.
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol auf dem Reifen: Berg mit Schneeflocke. Ältere Ganzjahresreifen nur mit M+S-Kennzeichnung sind ohne das Alpine-Symbol nicht mehr erlaubt. Die Übergangsregelung für sie ist am 1. Oktober 2024 abgelaufen.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, werden andere behindert kostet es 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil diese von einer Mitschuld ausgehen kann.
Für Reisen ins Ausland kann man sich unter folgendem Link informieren, welche Regeln in anderen Ländern gelten: Winterreifen: Winterreifen: Welche Vorschriften gibt es in Deutschland und in Europa?
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