25. Dezember 2025

Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt von Tübingen

In der Tübinger Altstadt dürfen an Silvester keine Raketen in den Himmel steigen oder Böller gezündet werden. Mit diesem Feuerwerk-Verbot will die Stadt in der Nacht von 31. Dezember auf den 1. Januar das historische Zentrum und die Platanenallee vor Schäden schützen.
Am Jahreswechsel 2008/2009 hatte ein Fachwerkhaus am Marktplatz gebrannt. Es war ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Bundesweit dürfen auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Verbotszonen in der Altstadt von Tübingen

Über das Verbot und die Verbotszone informiert ein Faltblatt der Stadtverwaltung. Es liegt in Gaststätten, Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt aus und kann auf der städtischen Internetseite abgerufen werden: www.tuebingen.de/feuerwerksverbot
14 Schilder an den Eingängen der Altstadt weisen am 31. Dezember auf das Verbot hin. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadtverwaltung. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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