2. November 2025

Wilde Tiere töten strafbar

Wenn wichtige Blütenbestäuber wie Bienen verschwinden würden, wäre auch die Nahrungsversorgung der Menschen gefährdet. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNaSchG) setzt das Töten von wildlebenden Tieren unter Strafe: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (…) zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ (§ 39 Abs. 1 Nr.1 BNaSchG). Dieses Gesetz gilt für alle wildlebende Tiere, dazu gehören auch Insekten wie zum Beispiel Hornissen, Wespen, Bienen oder Schmetterlinge.

www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html#BJNR254210009BJNE004002124

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Oula Mahfouz, 13.06.2020

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