Den „Kompass 4“-Test für ViertklässlerInnen wird es in diesem Jahr wieder geben. Er entscheidet mit darüber, ob ein Kind von der Grundschule auf das Gymnasium wechseln darf. Der Termin für den Deutsch-Test ist am Mittwoch, 19. November, der für Mathematik am Donnerstag, 20. November. Wer krank ist, kann eine Woche später den Test nachholen.
Rund 100.000 ViertklässlerInnen in Baden-Württemberg waren bei dem ersten „Kompass 4“-Test im November 2024 dabei. In diesem Jahr gibt es keine Ausnahmen. Auch die ViertklässlerInnen an staatlich anerkannten Privatschulen müssen mitmachen. 2024 gab es massive Proteste von Lehrer- und Eltern-Vertretungen sowie Klagen vor Gericht. Beide Seiten beurteilen „Kompass 4“ weiterhin kritisch.
Wille der Eltern ist nur ein Kriterium
Das Kultusministerium weist die Kritik an „Kompass 4“ zurück. Sein Argument: Diese Kompetenzmessung sei nur eine Orientierungshilfe neben dem Elternwillen. Wer bei dem Test nicht das „Niveau E“ für das Gymnasium erreicht, kann dennoch auf diese Schulart wechseln – wenn die Klassenkonferenz das empfiehlt oder wenn die Betroffenen einen „Potenzialtest“ bestehen. Er soll im Februar 2026 geschrieben werden. Der Wille der Eltern ist also nur einer von drei entscheidenden Faktoren für den Übergang auf das Gymnasium.
Siehe Kultusministerium – Aufnahmeverfahren auf weiterführende Schulen:
https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildungsreform#c196090
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