4. Februar 2026

Landtagswahl: Was bei der Briefwahl zu beachten ist

Wer bei der Landtagswahl am 8. März 2026 nicht zu Hause, krank ist oder aus anderen Gründen nicht in sein Wahllokal kommen kann, kann die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Derzeit verschicken die zuständigen Gemeinden die Wahlbenachrichtigung per Post. Wer keine bekommt, sollte rechtzeitig vor der Wahl nachfragen. Bei der Landtagswahl 2021 lag der Briefwahlanteil bei über 50 Prozent.

Briefwahl beantragen

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich das Formular, mit dem man Briefwahl beantragen kann. Es kann auf dem Rathaus abgegeben oder mit der Post dorthin geschickt werden. Auf dem Formular ist auch ein QR-Code, mit dem der Antrag digital gestellt werden kann. Online ist dies auch auf der Internetseite der Gemeinde möglich. Außerdem kann man ab sofort auch per Mail an das zuständige Rathaus die Unterlagen für die Briefwahl anfordern. Neben dem Namen und der vollständigen Anschrift muss man das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses angeben. Anträge können bis zum Freitag, 6. März um 15 Uhr gestellt werden.

Fristen beachten

Wie die Stadt Tübingen in einer Mitteilung schreibt, sollte man beim Zurückschicken der Briefwahlunterlagen darauf achten, dass aufgrund des erhöhten Postaufkommens die Unterlagen früh genug in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Der ausgefüllte Wahlschein muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag, also am 8. März, bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Briefwahlunterlagen persönlich abholen

Wer wenige Tage vor der Wahl noch Briefwahlunterlagen benötigt, dem empfiehlt die Tübinger  Stadtverwaltung, die Unterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen. Nur so sei sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Für die persönliche Mitnahme der Briefwahlunterlagen sei keine vorherige Online-Beantragung notwendig. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen gleich wieder abgeben, heißt es in der Mitteilung.
Für die Beantragung ist ein Ausweis notwendig. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.

Weitere Informationen:
www.tuebingen.de/landtagswahl
www.rottenburg.de/hinweis+zur+beantragung+von+briefwahlunterlagen
www.moessingen.de/de/Stadt-Buerger/Aktuelles
www.tuenews.de/landtagswahl-in-baden-wuerttemberg/
www.swr.de/swraktuell/wahlen/landtagswahl/briefwahl-landtagswahl

Von Bernhard Kirschner

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