Die Zahl von Geflüchteten, die neu im Landkreis Tübingen ankommen, sinkt. Deshalb kann das Landratsamt ein Drittel der Wohnungen, die es bisher für die „Vorläufige Unterbringung“ von bis zu 1 117 Menschen (Anfang 2025) gemietet und bereitgehalten hat, Städten und Gemeinden überlassen. Diese erhalten so mehr Kapazitäten für die „Anschlussunterbringung“ Geflüchteter, um die sie sich kümmern müssen. Das bestätigte das Landratsamt auf Anfrage von tuenews INTERNTIONAL.
Geflüchtete in der Anschlussunterbringung haben nicht nur andere „Vermieter“ und Hausmeister, sie bekommen auch einen Mietvertrag und müssen sich bei der Gemeindebehörde anmelden. Für ihre Wohnung in der Anschlussunterkunft müssen Geflüchtete, die arbeiten, auch selbst Miete bezahlen. Das Jobcenter oder das Sozialamt tragen die Kosten nur, solange jemand kein eigenes Einkommen hat.
Der Wechsel der Wohnungen vom Landkreis zu den Gemeinden soll zu einem großen Teil bis zum Sommer über die Bühne gehen. Geflüchtete, die bisher als „Fehlbeleger“ in Kreisunterkünften geblieben sind, weil die Gemeinden keine Wohnungen für sie hatten, können im Idealfall in ihren Räumen bleiben: „Wenn Wohnungen gemeinsam mit den Geflüchteten an die Städte und Gemeinden abgegeben werden können, können die Geflüchteten in den Wohnungen bleiben und müssen trotz des Wechsels in die Anschlussunterbringung nicht umziehen“, teilt dazu das Landratsamt mit.
Komplizierte Regeln
Wer wann wie für die Unterbringung welcher Geflüchteter zuständig ist, ist gesetzlich genau geregelt: Geflüchtete kommen in Baden-Württemberg in der Regel zunächst in eine Landeserstaufnahmestelle (LEA), beispielsweise in Karlsruhe. Landesbehörden weisen sie von da aus einem Landkreis zu. Das Landratsamt bleibt zuständig, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist, längstens aber für zwei Jahre. Dann wechseln die Asylberechtigten oder Asylbewerber in die Zuständigkeit von Städten und Gemeinden und damit in deren Anschlussunterbringung.
Wechsel vor allem in den Städten
Der Abbau von Unterkünften des Kreises soll zwar quer durch den Landkreis erfolgen, Schwerpunkte sind aber die Städte Tübingen, Mössingen und Rottenburg. Dort übergibt das Landratsamt vor allem kleinere Wohnungen an die Kommunen. Sie sind bei Geflüchteten beliebter als Sammelunterkünfte. Beim Rückbau seiner Kapazitäten für die Erstaufnahme Geflüchteter gibt der Landkreis auch Unterkünfte ganz auf, die in schlechtem baulichem Zustand sind. Zwang ist nicht vorgesehen: „Die Städte und Gemeinden entscheiden selbst, ob sie einen Bedarf an Unterkünften haben und ob sie unsere Unterkünfte übernehmen wollen“, teilt das Landratsamt mit.
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