Dem Herrn vom kommunalen Ordnungsdienst fünf Euro zustecken, damit er den Strafzettel wegen Falschparkens zurücknimmt? Oder der Lehrerin einen gut gefüllten Briefumschlag übergeben, um die Versetzung des Sohnes zu sichern? Klingt harmlos, ist aber in Deutschland verboten. Wegen Bestechung und Bestechlichkeit können beide Seiten verurteilt werden. Dennoch gibt es Korruption – auch in Behörden und großen Betrieben, wo unter Umständen versucht wird, illegal Einfluss auf Millionenaufträge zu nehmen.
Behörden haben deshalb genaue Vorgaben erlassen. Aber auch viele Unternehmen geben neuen MitarbeiterInnen beim Start interne Compliance- und Antikorruptionsregeln an die Hand. Darin steht, wie im Arbeitsalltag fair und gesetzeskonform gehandelt werden soll – besonders bei Geschenken, Einladungen und möglichen Interessenkonflikten. Antikorruptionsregeln sind ein Teil der Compliance-Vorgaben. Gesetzliche Grundlagen im Kampf gegen Korruption sind das Strafgesetzbuch sowie das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption von 2015. Für den Gesundheitswesen gibt es eigene Vorgaben.
Was “Compliance” bedeutet
“Compliance” ist ein Sammelbegriff für interne Verhaltensregeln. Oft gehören dazu ein Verhaltskodex, ein “Code of Conduct” mit Vorgaben zu Geschenken und Einladungen, Regeln zu Interessenkonflikten und Hinweise auf Meldewege bei Verdacht auf Verstöße. In vielen Unternehmen umfasst Compliance auch Regeln zu Datenschutz, IT-Sicherheit, Gleichbehandlung und dem Umgang mit vertraulichen Informationen.
Geschenke und Einladungen: wann es kritisch wird
Kleine Aufmerksamkeiten sind häufig unproblematisch, solange klar ist, dass damit keine Entscheidung beeinflusst werden soll. In vielen Unternehmen und Behörden gibt es dafür aber klare Obergenzen, oft muss jede Annahme eines Geschenks genehmigt werden. Heikel wird es, wenn ein Vorteil wie eine Gegenleistung wirkt – etwa teure Tickets, regelmäßige Einladungen oder hohe “Privatrabatte” genau dann, wenn über Aufträge, Rechnungen oder Verträge entschieden wird. Lassen sich Beamte bestechen, machen sie sich strafbar – die Folgen reichen bis zu fünf Jahren Haft und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Auch wer aktiv besticht, riskiert eine Strafe. Und beides gilt auch für den privaten Sektor – zum Beispiel bei Schmiergeldzahlungen. Auch dort drohen bis zu drei Jahren Haft.
Hinweisgeberschutz und Meldestellen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt, wie Verstöße gemeldet werden können, und schützt Personen, die Hinweise geben, vor Benachteiligung. Neben internen Kanälen in Unternehmen gibt es auch eine externe Meldestelle des Bundes.
So läuft es in der Praxis
In vielen Betrieben gilt: Als Erstes die interne Richtlinie prüfen und bei Unsicherheiten Rücksprache mit der Führungskraft oder der Compliance-Stelle halten. Bei einem Verdacht hilft eine sachliche Dokumentation (Zeitpunkt, Beteiligte, Ablauf) und die Nutzung des vorgesehenen Meldekanals – intern oder extern.
Wie groß ist das Problem?
2023 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 3840 Korruptionsstraftaten polizeilich erfasst. Das waren sieben Prozent mehr als im Jahr zuvor. Fast die Hälfe dieser Delikte betraf den Wirtschaftsbereich. Der festgestellte finanzielle Schaden beträgt laut Statistischem Bundesamt 57 Millionen Euro. In einem Ranking von Transparency International ist Deutschland 2024 laut WDR von Platz 9 im vergangenen Jahr auf Platz 15 abgerutscht.
Infos über die verschiedenen Arten von Korruption und die gesetzlichen Regelungen gibt es auf der Seite des Bundeskriminalamts:
www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Korruption
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