21. Januar 2026

Mitglied der Gülen-Bewegung steht Asyl in Deutschland zu

Mit einem Urteil vom 24. November 2025 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, einen nach Deutschland geflüchteten türkischen Tierarzt, einen Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung, als Flüchtling anzuerkennen. Das BAMF hatte das Asylgesuch des Mannes abgelehnt, da dieser eine Haftstrafe von über sechs Jahren in der Türkei bereits abgesessen habe und ihm nach Ansicht des Amtes keine erkennbare weitere Gefährdung drohe.
Der Klage des Mannes gegen die Ablehnung vor dem VG Sigmaringen wurde allerdings nun stattgegeben. Danach muss Deutschland ihm Asyl gewähren und ihn als Flüchtling nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Asylgesetzes anerkennen, da ihm in der Türkei Verfolgung wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe drohe. Bei der Verurteilung des Gülen-Anhängers durch die türkische Justiz habe es sich um eine diskriminierende Strafverfolgung gehandelt. Aufgrund dessen sei zu vermuten, dass er erneut verfolgt werden könne, wenn er in die Türkei zurückkehre. Das Gericht bezieht sich dabei auf eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der die Türkei in mehreren Fällen wegen Verletzung der Menschenrechte bei der Strafverfolgung politischer Dissidenten verurteilt hatte.

„Rechtsstaatliche Grundsätze in der Türkei nicht gewährleistet“

Juristen sprechen dem Sigmaringer Urteil eine mögliche Signalwirkung zu, da darin generelle Zweifel an der Rechtsprechung der Türkei geäußert werden wie etwa: „Die Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie von Verfahrens- und Beschuldigtenrechten bleibt in der Türkei im Bereich Terrorismus/Staatsschutz stark beeinträchtigt und nicht durchgehend gewährleistet. Die Missachtung grundlegender Garantien für ein faires Verfahren durch die türkische Justiz und die sehr lockere Anwendung des Strafrechts auf eigentlich rechtskonforme Handlungen haben in diesen Fällen zu einem Grad an Rechtsunsicherheit und Willkür geführt, der das Wesen des Rechtsstaats gefährdet.“ Die „fehlende Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte“ wird vom VG Sigmaringen wie vom EGMR als die wichtigste Ursache dafür gesehen (s. Absatz 52 des Urteils).

Politische Verfolgung der Gülen-Bewegung

Die Gülen-Bewegung, gegründet vom inzwischen im Exil in den USA verstorbenen türkischen Geistlichen Fethullah Gülen, engagiert sich hauptsächlich durch den Aufbau von Bildungseinrichtungen und die Förderung des interreligiösen Dialogs, hat aber eine kritische Beziehung zur türkischen Politik. In der Türkei wird die Bewegung seit dem Putschversuch 2016 als terroristische Organisation eingestuft, was zu massiven Verfolgungen ihrer Anhängerschaft geführt hat. So sollen über 125.000 Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung verurteilt worden sein.

beck-aktuell zum Sigmaringer Urteil:
Verfolgung in der Türkei: Deutschland muss Gülen-Anhänger Asyl gewähren
Das Urteil ist publiziert unter:
Landesrecht BW – A 13 K 3434/24 | VG Sigmaringen 13. Kammer | 24.11.2025 | Urteil

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