9. Juli 2026

Nur mit Zustimmung des Jobcenters verreisen

Wer Grundsicherung erhält, muss mit dem Jobcenter abstimmen, wenn er oder sie verreisen will oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht erreichbar sein wird. Grundsicherung hieß früher Bürgergeld. Deshalb kann der alte Begriff auf manchen Internetseiten, Formularen oder älteren Bescheiden noch vorkommen.

Anfrage vor der Reise stellen

Wer vorübergehend für das Jobcenter nicht erreichbar ist, zum Beispiel wegen einer Reise, muss dies vorher mitteilen und die Zustimmung einholen. Offiziell heißt das Nichterreichbarkeit. Das Jobcenter prüft, ob in dieser Zeit wichtige Termine, Beratungen, Kurse oder Vorstellungsgespräche geplant sind.
Die Anfrage sollte rechtzeitig gestellt werden — in der Regel spätestens fünf Werktage vor der geplanten Abwesenheit. So steht es auf dem Formular der Bundesagentur für Arbeit. Keine Zustimmung ist nötig, wenn die Person nur am Wochenende oder an Feiertagen abwesend ist. Sie muss aber Mitteilungen des Jobcenters bis zum nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.

Höchstens drei Wochen im Jahr

Wer Grundsicherung bezieht, kann insgesamt bis zu drei Wochen pro Jahr für das Jobcenter nicht erreichbar sein. In dieser Zeit wird das Geld weitergezahlt. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden weiter übernommen. Dauert die Abwesenheit länger, besteht für diese Zeit in der Regel kein Anspruch auf Leistungen. In den drei Wochen sind auch Samstage, Sonntage und Feiertage enthalten.

Ohne Zustimmung kein Geld

Wer ohne Zustimmung des Jobcenters verreist und nicht erreichbar ist, kann den Anspruch auf Leistungen verlieren. Bereits gezahltes Geld kann zurückgefordert werden. Außerdem kann es Probleme mit der Kranken- und Pflegeversicherung geben, die über das Jobcenter läuft.

Anfrage online stellen

Die Anfrage kann online über das Jobcenter-Konto gestellt werden. Dafür gibt es das Formular „Anfrage zur Nichterreichbarkeit“.

Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung-loest-buergergeld-ab
https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/pflichten-verstehen-und-beachten/abwesenheit-erreichbarkeit
Formular „Anfrage zur Nichterreichbarkeit“:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anfrage-ortsabwesenheit_ba036205.pdf

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