Wer in Deutschland eine Rente bekommen will, muss mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Erst nach dieser Mindestversicherungszeit besteht ein Anspruch auf eine Altersrente. Ein Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV) rät auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL, rechtzeitig das Rentenkonto zu klären.
Das deutsche Rentensystem ist nicht ganz einfach. Vieles können die Versicherten jedoch selbst online erledigen. Wer trotzdem Hilfe braucht, bekommt Unterstützung bei Städten und Gemeinden, den ehrenamtlichen Versichertenberatenden der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei den Beratungszentren der DRV. Sie unterstützen, das Rentenkonto zu klären. Dabei wird geprüft, ob alle Versicherungszeiten, wie beispielsweise Kindererziehungszeiten oder Schulausbildung, vollständig erfasst sind.
Online können Versicherte dies über die Anforderung eines Versicherungsverlaufes unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services machen. Hierfür braucht es nur die Rentenversicherungsnummer. Alle Rentenversicherten bekommen ihren Versicherungsverlauf nach fünf Beitragsjahren und ab dem 27. Lebensjahr zugeschickt. Arbeitgeber melden die Arbeitszeiten in Deutschland automatisch an die Rentenversicherung. Das gilt auch für Minijobs.
Unterlagen vorher zusammensuchen
Der nächste Schritt ist, beim Rathaus oder der DRV einen Termin auszumachen, um das Rentenkonto zu klären, falls Fehler festgestellt werden. Bei diesem Termin kann auch ein Antrag auf Feststellung der Kindererziehung gestellt werden. Dabei geht es um die sogenannte Mütterrente. Vor diesem Termin auf dem Rathaus sollten die Antragstellenden alle dafür wichtigen Unterlagen zusammensuchen: an erster Stelle die Rentenversicherungsnummer und die Information der Rentenversicherung über den Versicherungsverlauf. Auch Nachweise über die Schulzeit und ein Studium ab dem 17. Lebensjahr können eine Rolle spielen – bei Ehepaaren von beiden Partnern.
Für die sogenannte Mütterrente brauchen die Fachleute auf dem Rathaus ebenfalls Nachweise. Zum Beispiel die Geburtsurkunden der Kinder. Sind es Urkunden aus dem Ausland, ist eine Übersetzung hilfreich. Wenn es die nicht gibt, können die Urkunden auch in Sprachen wie etwa Arabisch oder Ukrainisch vorgelegt werden, sagt der DRV-Berater. Dann dauere die Bearbeitung aber länger. Grundsätzlich gilt: Kindererziehungszeiten im Ausland werden bei der deutschen Rente nicht berücksichtigt.
Die Ausweise nicht vergessen
Außerdem sollten Antragstellende ihren Ausweisoder Pass mitbringen, bei Ehepaaren beide Partner. Wenn zum Beispiel nur der Ehemann zur Beratung geht, braucht er eine Vollmacht seiner Frau. Darin muss stehen, dass er die Kontenklärung machen und einen Antrag auf Feststellung der Kindererziehung stellen darf.
Allgemeine Informationen und Broschüren der DRV finden sich unter:
DRV – Allgemeine Informationen Rente
Eine Broschüre zu Kindererziehung und Rente:
DRV – Broschüre Kindererziehung
Außerdem gibt es ehrenamtliche Versicherungsberater der DRV. Sie geben Tipps und helfen zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 kann nach ihren Kontaktdaten gefragt werden.
Rund um Tübingen gibt es mehrere BeraterInnen – siehe:
DRV – Umkreissuche Beratungsstellen
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