Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit für Spaziergänge, Radtouren und Aktivitäten im Freien, auch die landwirtschaftlichen Arbeiten nehmen deutlich zu. Damit das Miteinander auf Feldwegen und in der Landschaft gelingt, bittet das Landratsamt Tübingen um Beachtung von Verhaltensregeln und gegenseitige Rücksichtnahme.
Feldarbeiten erfordern Aufmerksamkeit und Geduld
Während der landwirtschaftlichen Hochsaison sind Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen häufiger unterwegs. Diese sind oft groß, breit, schwer und langsam. Besonders auf schmalen Feldwegen kann es zu Behinderungen kommen, so das Landratsamt in einer Mitteilung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für notwendige Arbeiten können alle einen Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung leisten.
Landwirtschaftliche Flächen sind keine Spielwiesen
Felder, Wiesen und Äcker sind landwirtschaftliche Nutzflächen zur Nahrungsmittelproduktion. Das Betreten während der Nutzungszeit ist verboten, um die Bodenstruktur und die Ernte nicht zu gefährden. Zudem sind Äcker und Wiesen Lebensräume für zahlreiche Wildtiere und seltene Vögel.
Für Ackerland gilt das Betretungsverbot zwischen der Saat und der Ernte, im Grünland von März bis Ende Oktober. Dabei ist es unerheblich, ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht. Sie dürfen von Menschen und auch von Hunden nicht betreten werden.
Anleinen von Hunden schützt Wild- und Nutztiere
Freilaufende Hunde können Wildtiere und Vögel aufscheuchen und damit die Brut und die Jungtiere gefährden. Auch auf Weideflächen können sie Schäden verursachen, indem sie Weidetiere in Panik versetzen. Generell gilt, Hunde nicht frei auf Ackerflächen oder Wiesen stöbern zu lassen und sie unter Kontrolle zu halten.
Laut dem Landratsamt Tübingen gilt zum Schutz seltener Vogelarten seit Anfang April zwischen dem Heuberg und der Kreisstraße von Rottenburg nach Wendelsheim sowie zwischen der Landesstraße von Wurmlingen nach Rottenburg und dem Baggersee Bischoff ein Betretungsverbot und eine Leinenpflicht für Hunde.
Hundekot und Abfall kann große Schäden verursachen
Hundekot auf Wiesen und Feldern stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Rinder oder Pferde können durch verunreinigtes Heu krank werden. Die Gefahr ist besonders groß für trächtige Rinder, bei denen es zu Fehlgeburten kommen kann.
Auch Abfälle wie Flaschen, Dosen oder Scherben sollten in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause entsorgt werden. Liegengelassene Gegenstände in Wiesen können zu lebensgefährlichen Verletzungen bei Rind und Pferd führen und große Schäden an den Maschinen verursachen.
Weggeworfene Lebensmittelreste bergen ein hohes Risiko für die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest. Für den Menschen ist die afrikanische Schweinepest zwar ungefährlich, für Haus- und Wildschweine ist sie jedoch tödlich. Um eine Ausbreitung zu verhindern, sollten auf keinen Fall Lebensmittel- und Speisereste beim Aufenthalt in der Natur zurückgelassen werden.
tun25051402