10. Februar 2026

Schadenersatz wegen Diskriminierung bei Wohnungssuche

Ein Immobilienmakler, der eine Wohnungssuchende wegen ihres ausländischen Namens benachteiligt hat, muss wegen Diskriminierung Schadenersatz bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Konkret ging es um einen Fall aus dem Jahr 2022, bei dem sich eine Frau unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens mehrfach per Internetformular um einen Besichtigungstermin von Wohnungen bei dem Makler beworben hatte. Auf sämtliche Anfragen erhielt sie eine Absage. Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“ hatten hingegen Erfolg. Damit erhielt die Frau einen Besichtigungstermin. Sie fühlte sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert und klagte wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Schadensersatz.

Benachteiligung wegen Migrationshintergrund

Der Bundesgerichtshof gab der Frau Recht, dass sie wegen ihrer Herkunft benachteiligt wurde. Die Zusammenschau der unter nichtdeutschen Namen abgelehnten Gesuche mit den unter deutschen Namen erfolgreichen Gesuchen sei ein hinreichendes Indiz dafür, heißt es in einer Mitteilung des höchsten deutschen Zivilgerichts. Auch dass sich die Klägerin unter falschem Namen um einen Besichtigungstermin beworben habe, sei rechtens. Es sei keine Scheinanfrage gewesen, sie wollte tatsächlich eine Wohnung mieten. Der Makler muss nun 3000 Euro Schadenersatz bezahlen. Laut Bundesgerichtshof sind also Testanfragen zulässig, um Diskriminierung nachzuweisen. Und nicht nur Wohnungseigentümer, auch Makler können wegen nachgewiesener Diskriminierung haften.

Quelle Bundesgerichtshof:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026025.html?nn=10690868
Weitere Informationen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/diskriminierung-wohnungssuche-100.html
https://www.zdfheute.de/video/heute-nachrichten/bgh-gerichtsurteil-wohnungssuchende-name-schutz-video-100.html

Von Bernhard Kirschner

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