14. Oktober 2025

Schutz nur noch im Einzelfall

Syrerinnen und Syrer, die neu nach Deutschland gekommen sind, können nicht mehr damit rechnen, automatisch Schutz zu finden. Das geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor. Es stellt fest: „Nicht jeder Syrer hat Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland.“ Begründet haben die Richter das im Fall eines Mannes aus Nordostsyrien damit, dass die Verfolgung durch das Assad-Regime weggefallen sei und dem Kläger auch keine Verfolgung durch die Übergangsregierung drohe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Es hat auch keine Auswirkungen auf Geflüchtete, die bereits einen Aufenthaltstitel haben.
In Köln hatte ein Geflüchteter aus dem Gouvernement Hasaka in Nordostsyrien geklagt. Sein Asylantrag von 2023 war im April diesen Jahres abgelehnt worden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAMF) drohte ihm die Abschiebung an. Das Gebiet unterliegt laut Gericht der Kontrolle der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES). „Er ist im Gouvernement Hasaka nicht in Gefahr, durch Kampfhandlungen oder andere Formen willkürlicher Gewalt als unbeteiligte Zivilperson zufällig verletzt oder getötet zu werden“, schreiben die Richter.
Während zu Zeiten der Assad-Diktatur syrische Geflüchtete in Deutschland automatisch zumindest einen subsidiären Schutzstatus erhielten, hat sich das seit dem Regimewechsel geändert. Zunächst hatte das BAMF im Dezember 2024 alle Entscheidungen ausgesetzt, weil die Lage zu unübersichtlich sei. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sorgte dann im Mai diesen Jahres dafür, dass dort über Anträge von Geflüchteten wieder entschieden wird.
Das Kölner Gericht geht auch davon aus, dass das Existenzminimum des Mannes in Syrien gewährleistet sei. In Syrien lebten noch die Eltern, drei Geschwister und die Ehefrau des Klägers. Er könne bei seiner Familie kostenlos wohnen. Zudem habe sich die wirtschaftliche Lage in Syrien verbessert. Angesichts steigender Löhne und sinkender Preise seien die wirtschaftlichen Aussichten in Syrien eher gut. Den Lebensunterhalt könne er sich laut Gericht bei einer freiwilligen Ausreise auch durch Rückkehrhilfen sichern.

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