Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gelten in der EU künftig als sichere Herkunftsländer. Das hat das EU-Parlament festgelegt. Die Liste ist erstmals für alle Mitgliedsstaaten bindend. Auch die EU-Beitrittskandidaten gelten demnach als sichere Herkunftsländer. Für Asylbewerber bedeutet die Neuregelung, dass über ihre Verfahren schneller entschieden wird. Gegenstimmen im europäischen Parlament gab es von Grünen, Linken und Teilen der Sozialdemokratie.
In Kraft tritt die Regelung mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zum Juni 2026. Dann sollen laut Mediendienst Integration Anträge von Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent ebenfalls im Eilverfahren bearbeitet werden.
In Deutschland stehen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) derzeit zehn Länder auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD 2025 darauf festgelegt, diese Liste um Marokko, Algerien, Tunesien und Indien zu erweitern.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten gibt es in Deutschland seit 1993. Asylanträge von Geflüchteten aus solchen Ländern können als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Eine Chance zu bleiben haben sie nur, wenn sie eine individuelle Verfolgung nachweisen können. Geflüchtete aus solchen Ländern müssen länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und dürfen nicht arbeiten. Sie haben außerdem weniger Zeit, gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen, wie die Bundeszentrale für politische Bildung mitteilt.
Ende 2025 haben Bundestag und Bundesrat zudem festgelegt, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung die Liste sicherer Herkunftsländer aktualisieren kann. Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sind dafür dann nicht mehr erforderlich. Das bezieht sich aber nur auf den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den subsidiären Schutz. Das eigentliche Asylrecht ist davon nicht betroffen.
Die Regelung, dass auch EU-Beitrittskandidaten als sicher gelten, schließt theoretisch auch die Türkei ein. Es gibt aber viele Asylanträge von TürkInnen. Türkische Staatsbürger lagen 2025 hinter Afghanistan und Syrien laut Statistischem Bundesamt mit 14700 Antragstellern an dritter Stelle bei den Asylbewerbern. Die Anerkennungsquote von Geflüchteten aus der Türkei lag bei 8,1 Prozent.
Von Brigitte Gisel
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