28. September 2025

Syrische Straftäter verlieren Schutz

Syrische StraftäterInnen müssen damit rechnen, bald ihren Schutzstatus in Deutschland zu verlieren. Das gilt auch für Geflüchtete, die von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuft werden. In beiden Fällen werden so genannte Widerrufsverfahren aufgenommen, die dazu führen können, dass Geflüchtete ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigt, dass das Bundesinnenministerium die Behörde angewiesen hat, wieder derartige Entscheidungen zu treffen. Diese waren nach dem Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 ausgesetzt worden. „Das Vorliegen schwerer Straftaten schließt eine Schutzanerkennung durch das BAMF aus, beziehungsweise kann zu einer Aufhebung des erteilten Schutzes führen“, teilt das BAMF mit. Damit werden dann auch Abschiebungen leichter möglich. Seit 2012 hat Deutschland keine Geflüchteten nach Syrien abgeschoben.

Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die neue Bundesregierung darauf verständigt, auch wieder Menschen nach Syrien und Afghanistan zurückzuschicken. Begonnen werden sollte dabei mit Straftätern. Anfang Juli hatte Österreich erstmals nach 15 Jahren wieder einen Straftäter nach Syrien abgeschoben.

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