Wer an Weihnachten privat mit anderen feiern möchte, sollte am besten geimpft sein. Ohne Impfung darf nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2021 während der Alarmstufen I oder II nur eine zusätzliche Person zum eigenen Haushalt dazu kommen. BesucherInnen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene zählen nicht dazu. Deren Besuche sind also erlaubt. Auch Personen unter 18 Jahren…
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