17. Dezember 2025

Tübingen warnt vor gefälschten Strafzetteln

An Autos auf dem Tübinger Festplatz hingen gefälschte Strafzettel – mit drei Fehlern: Es war keine Behörde erkennbar, die das „Knöllchen“ ausgestellt hatte. Es stand eine falsche Internet-Adresse auf dem Strafzettel. Vor allem: Das Geld für die Verwarnung sollte auf ein außerdeutsches Konto überwiesen werden.
Die Stadtverwaltung Tübingen bittet in einer Pressemitteilung, bei Strafzetteln wachsam zu sein und auf keinen Fall Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Wer einen gefälschten Strafzettel an der Windschutzscheibe gefunden hat, sollte sich beim Polizeirevier Tübingen unter Telefon 07071 / 972-1400 melden.

Ein Brief erinnert an echte „Knöllchen“

Wer an der Echtheit eines Strafzettels zweifelt, kann den Strafzettel ignorieren. Ist er nicht gefälscht, bekommen Betroffene nach etwa zwei Wochen mit der Post einen Brief. Darin steht, wie viel die Verwarnung kostet. Die können sie dann überweisen.
Außerdem kann die städtische Polizeibehörde überprüfen, ob der Strafzettel echt ist. Dazu kann eine E-Mail an polizeibehorde@tuebingen.de geschrieben werden. Dabei muss die Kennung auf dem Strafzettel angegeben werden. Dort können Betroffene aber auch unter der Telefonnummer 07071 / 204-3600 nachfragen.

Städtische Strafzettel haben ein Logo

Offizielle Tübinger Strafzettel sehen so aus: Sie sind weiß, haben das städtische Logo links oben und einen roten Balken darunter. Auf der Rückseite befinden sich ein QR-Code und eine Kennung. Damit können sich FalschparkerInnen direkt über das Portal www.knoellchen-info.de/549 einwählen. Wenn sie die Kennung und das Auto-Kennzeichen eingeben, können sie freiwillig direkt online bezahlen.
Siehe die Mitteilung der Stadt unter:
https://www.tuebingen.de/1620.html#/46252

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