Tübingen will für die Schul- und Ferienbetreuung ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 an allen Grundschulen einheitliche Gebühren verlangen. Grund ist der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dazu ist eine neue Satzung nötig.
Laut einer Vorlage für den Gemeinderat muss die Stadt ihr bisheriges Angebot an die neue Rechtslage anpassen. Die Kosten will Tübingen künftig nicht allein tragen. Die Eltern sollen stärker beteiligt werden, weil die Personalkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien. Deswegen wird die Gebührenstruktur für die Schulkindbetreuung an den städtischen Schulen überarbeitet. Bisher seien weite Teile des Betreuungsangebots für die Eltern kostenlos, heißt es weiter.
Die Schulkindbetreuung der Stadt Tübingen soll das schulische Ganztagsangebot bis zum maximalen Zeitrahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ergänzen. Derzeit sind das 5 Tage pro Woche mit jeweils 8 Zeitstunden. Die neuen Regelungen gelten für die Kinder, die im nächsten Schuljahr in die erste Klasse kommen, ab 2029 dann für alle Grundschulkinder. Die freiwillige Früh- und Spätbetreuung gebe es nur, wenn bis zum Anmeldeschluss (15.03.) mindestens fünf Kinder angemeldet sind, so der zuständige Fachbereichsleiter Holger Chemnitz gegenüber tuenews INTERNATIONAL.
Angebotsstruktur für Schulbetreuung
An den bisherigen Angeboten soll sich nicht viel ändern. Es soll eine Frühbetreuung ab frühestens 7 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn geben. Die Mittagsbetreuung deckt die Zeit am Mittag bis zum Beginn der Nachmittagsbetreuung, des Nachmittagsunterrichts oder des Ganztagsangebots der Schule ab. Auch an Nachmittagen ohne Schulpflicht ist eine Betreuung geplant. Die Nachmittagsbetreuung kann bis spätestens 17 Uhr erweitert werden. Warmes Mittagessen kann laut Satzung nur mit Mittagsbetreuung gebucht werden. Die Eltern können die Angebote nach Wochentagen wählen.
Eltern, die ihre Kinder nicht für den schulischen Ganztag anmelden, haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines parallelen kommunalen Betreuungsangebots. Sogenannte Halbtagskinder müssen die Schule grundsätzlich nach Ende des regulären Unterrichts verlassen, so die Pläne der Verwaltung.
Ferienbetreuung in Tübingen
Die kostenpflichtige Ferienbetreuung richtet sich an Kinder, die in Tübingen eine Grundschule der Klassenstufen 1 bis 4 besuchen. Sie findet an schulfreien Tagen gemäß dem Ferienplan der Tübinger Schulen an mehreren Standorten im Stadtgebiet statt: Jeweils einer in der Nordstadt, im mittleren Stadtbereich und in der Südstadt.
Einheitliche Gebühren
Mit einer neuen Satzung will Tübingen die Regelungen für die Gebühren in der Schulkindbetreuung neu gestalten. Alle kommunalen Betreuungsangebote sind dann gebührenpflichtig. Das sind alle Angebote, die nicht im Zeitrahmen einer Ganztagsschule stattfinden. Dazu gehöre auch die Mittagsbetreuung für Halbtagskinder, auch an den Tagen mit regulärem Nachmittagsunterricht, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat.
Die Gebühren sind vom Einkommen abhängig. Sie werden für zehn Monate erhoben. Die Ferienmonate August und September sind gebührenfrei. So soll zum Beispiel die Frühbetreuung: 15,87 Euro kosten, die Mittagsbetreuung 23,81 Euro und eine Stunde Nachmittagsbetreuung ebenfalls 15,87 Euro. Eine Familie mit drei Kindern und niedrigem Einkommen, die ihr Kind von früh bis spät in der Schule betreuen lassen, müssten demnach voraussichtlich 43 Euro im Monat bezahlen.
Die Gebührensätze kann man auf der Homepage der Stadt Tübingen (www.tuebingen.de) nachlesen, sobald sie vom Gemeinderat beschlossen wurden, voraussichtlich Mitte Dezember 2025. Dort soll dann auch ein Gebührenrechner zu finden sein, sagte Fachbereichsleiter Chemnitz tuenews INTERNATIONAL. Familien mit der Tübinger KreisbonusCard und KreisbonusCard Extra werden übrigens nach der bisherigen Planung der Verwaltung nicht mehr von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen für die Übernahme der Kosten einen Antrag beim Landratsamt stellen.
Weitere Informationen und Inhalte
Kultusministerium BW – Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschule
SWR – Ganztagesbetreuung für Grundschüler
GEW – Rechtsanspruch auf Ganztag
Von Bernhard Kirschner
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