21. Februar 2026

Ukraine: Aufenthalt bis 2027 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnis für Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg geflüchtet sind, verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2027. Das meldet die Bundesregierung. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bleibt also ohne Antrag auf Verlängerung gültig.

Schon dreimal hinausgeschoben

Rund 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine leben in Deutschland mit einer solchen Erlaubnis. Sie wurde bereits dreimal verlängert. Die Verlängerung gilt aber nicht für Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainischen Staatsbürger sind – außer sie oder ihre Familienangehörigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung weist aber darauf hin, dass die eID-Funktion der Aufenthaltserlaubnis, also die Online-Ausweisfunktion, nach Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsdatums nicht mehr genutzt werden kann.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2027-2266260

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