9. Januar 2026

Ukrainischer Mobilfunk in der EU ohne Zusatzkosten

Ab dem 1. Januar 2026 können UkrainerInnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Mobilfunk ohne zusätzliche Roaminggebühren nutzen. Die Ukraine ist offiziell der europäischen Roamingzone nach dem Prinzip „Roam like at home“ beigetreten. Diese Entscheidung hat vor allem eine praktische Bedeutung für Millionen von Menschen, die infolge des Krieges gezwungen waren, ihr Land zu verlassen und weiterhin täglich ukrainische Mobilfunknummern verwenden.

Was sich für UkrainerInnen in der EU konkret ändert

Für die meisten Betroffenen bedeutet diese Neuerung vor allem mehr Stabilität und Planbarkeit. Eine ukrainische Mobilfunknummer in Europa ist künftig nicht mehr mit dem ständigen Sorge vor einer hohen Monatsrechnung verbunden. Telefonate in die Heimat, Gespräche mit Angehörigen sowie alltägliche Anrufe erfolgen zu denselben Konditionen wie in der Ukraine – unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat man sich aufhält.
Bislang waren viele UkrainerInnen gezwungen, zwei SIM-Karten zu nutzen: eine ukrainische für den Kontakt mit der Heimat und eine europäische für den Alltag vor Ort. Die neuen Regelungen machen diese Praxis zunehmend überflüssig und ermöglichen es, mit einer einzigen Rufnummer erreichbar zu bleiben, ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand.

Gilt dies auch für mobiles Internet?

Der Beitritt zur EU-Roamingzone betrifft nicht nur Telefonie und SMS, sondern auch die Nutzung des mobilen Internets. Ukrainische NutzerInnen können künftig Online-Dienste, Navigationsanwendungen, Messenger, Banking-Apps sowie soziale Netzwerke ohne separate Roamingtarife verwenden. Das verfügbare Datenvolumen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Tarif des ukrainischen Mobilfunkanbieters.
Die gleichen Prinzipien gelten auch in umgekehrter Richtung: BürgerInnen der Europäischen Union, die sich in der Ukraine aufhalten, können dort ihren Mobilfunk und das mobile Internet zu den Bedingungen ihrer heimischen Tarife nutzen, ohne zusätzliche Gebühren. Damit werden die Ukraine und die EU faktisch Teil eines gemeinsamen mobilen Kommunikationsraums.
Gerade für Menschen, die im Alltag intensiv auf digitale Dienste angewiesen sind – vom Online-Banking bis zu staatlichen Services –, ist dies von besonderer Bedeutung. Das Smartphone verliert seinen Charakter als Kostenrisiko und wird wieder zu einem selbstverständlichen Instrument des täglichen Lebens.

Zusätzliche Kosten für Mobilfunk fallen weg

Die finanziellen Auswirkungen für UkrainerInnen in der EU sind erheblich. Bisher war Mobilfunk im Ausland häufig entweder mit hohen Kosten oder mit deutlichen Nutzungseinschränkungen verbunden. Seit dem 1. Januar 2026 können die Ausgaben für Telefonie und Internet ebenso geplant werden wie in der Ukraine – ohne unangenehme Überraschungen. Für viele Familien bedeutet dies eine spürbare Entlastung, da Kosten für zusätzliche SIM-Karten oder spezielle Roamingpakete entfallen.

Das gilt bei längerem Aufenthalt in der EU

Trotz der positiven Entwicklungen gelten auch für ukrainische MobilfunknutzerInnen die in der EU üblichen Regeln der fairen Nutzung. Diese sehen vor, dass eine Mobilfunknummer nicht über einen sehr langen Zeitraum ausschließlich im Ausland verwendet werden darf, ohne eine erkennbare Verbindung zum Herkunftsland. Solche Regelungen gelten EU-weit und stellen eine gängige Praxis dar.
Gleichzeitig bleibt die ukrainische Mobilfunknummer ein zentraler Bestandteil des Alltags – etwa für Bankbestätigungen, staatliche Dienste und den Kontakt mit der Ukraine. Vor diesem Hintergrund sind die neuen Regelungen nicht nur eine technische Anpassung, sondern eine konkrete Unterstützung für UkrainerInnen im Ausland.

Weitere Informationen unter:
https://www.mobilfunk.ukraine.de

Von Oleksandr Maishev

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