23. März 2026

Unterstützung für schwangere Frauen in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Hilfen für schwangere Frauen, die Bürgergeld vom Jobcenter bekommen oder Asylbewerberinnen sind. Ziel dieser Leistungen ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und Familien finanziell zu unterstützen.

Hilfe für Schwangere mit Bürgergeld

Schwangere Frauen, die Bürgergeld erhalten, müssen die Schwangerschaft beim Jobcenter melden, um die zusätzlichen Leistungen zu bekommen. In der Regel reicht ein formloser Antrag zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Kopie des Mutterpasses, aus der der voraussichtliche Geburtstermin hervorgeht.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben schwangere Frauen Anspruch auf einen zusätzlichen finanziellen Zuschlag. Dieser sogenannte Mehrbedarf beträgt 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs und wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die Geburt stattfindet:
https://bmas.bund.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/artikelseite-leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html?utm_source=chatgpt.com

Einmalige Hilfe für Schwangerschaft und Baby

Zusätzlich kann beim Jobcenter eine einmalige Leistung für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden. Diese Unterstützung ist für wichtige Dinge für das Baby gedacht, zum Beispiel: Babykleidung, Kinderbett, Kinderwagen und andere notwendige Babyartikel:
https://jobcenter-tuebingen.de/leistungen

Zusätzliches Geld für Asylbewerberinnen

Einen Mehrbedarf für Schwangere gibt es laut Sven Jäger, dem Leiter der Abteilung Flucht und Integration im Tübinger Landratsamt, sowohl für Asylbewerberinnen, die Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erhalten (https://sozialplattform.de/leistungen-nach-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg-0) als auch für Leistungsbezieherinnen nach § 2 AsylbLG. Der Mehrbedarf wird ab der 13. Schwangerschaftswoche gewährt und beträgt 17 Prozent vom entsprechenden Regelsatz. Die Frauen haben auch einen Anspruch auf eine Baby-Erstausstattung.

Zusätzliche Hilfe durch die Stiftung „Mutter und Kind“

Schwangere Frauen mit geringem Einkommen können zusätzlich Unterstützung von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ bekommen. Diese Hilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung, die zum Beispiel für folgende Dinge genutzt werden kann: Kleidung während der Schwangerschaft, Babyausstattung und Möbel oder Kinderwagen. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden und erfolgt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle (z. B. Caritas, Diakonie oder Pro Familia):
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Unterstützung für Schwangere in Tübingen
https://www.kreis-tuebingen.de/schwangerenberatung
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/tuebingen

Von Oula Mahfouz

tun26031003

www.tuenews.de