16. Dezember 2025

Mehrere Menschen sitzen an Computern und Bildschirmen im Büro.

Verdienstgrenze für Minijobs steigt

Minijobber dürfen vom kommenden Jahr an mehr Geld verdienen, ohne dafür Steuern und die meisten Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar von 556 Euro auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das steht im Bundesanzeiger.
Der Grund dafür ist der höhere Mindestlohn, der vom 1. Januar 2026 an gilt. Er steigt von 12,82 auf 13,90 Euro und im Jahr 2027 auf 14,60 Euro. Weil der Mindestlohn auch bei Minijobs gilt, wirkt sich jede Erhöhung auf die Verdienstgrenze aus.
Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie andere Beschäftigte – das heißt, sie haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung, wenn sie krank werden. Umfangreiche Infos dazu gibt es auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
Minijob-Zentrale – Arbeitsrechte im Minijob.

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