Etliche geflüchtete Eltern berichteten tuenews INTERNATIONAL, dass ihre Kinder – quer durch alle Schularten – benachteiligt würden. Was können betroffene Familien tun? Das fragten wir das Kultusministerium in Stuttgart.
„Diskriminierung jedweder Art“ habe an den Schulen in Baden-Württemberg „nichts verloren“ und sei „absolut inakzeptabel“: Das erklärte Fabian Schmidt, stellvertretender Pressesprecher im Kultusministerium, zum Grundsätzlichen. In Baden-Württemberg gebe es eine Meldepflicht für Schulen an die zuständigen Schulämter. Sie gilt unter anderem bei antisemitischen sowie anderen religiös oder ethnisch begründeten sowie diskriminierenden Vorfällen. Außerdem wies der Sprecher in seiner Antwort auf verschiedene Ansätze wie Präventionsbeauftragte, Programme wie „stark.stärker.WIR.“ für Schulen, Fortbildungen für Lehrkräfte sowie auf Beratungsangebote zur Förderung von Demokratie- und Diversitätskompetenzen hin.
Drei Wege zur Lösung von Problemen
Trotz dieser Ansätze gibt es im Schulalltag immer wieder Konflikte. Für die Suche nach Lösungen nannte Schmidt drei „etablierte Wege“. „Eltern sollten ihre Anliegen möglichst immer zunächst mit der jeweiligen Lehrkraft selbst besprechen.“ Mütter und Väter schilderten gegenüber tuenews INTERNATIONAL unterschiedliche Erfahrungen mit solchen Gesprächen. Wenn die Probleme niederschwellig nicht zu lösen sind, könnten Eltern auf die Schulleitung zugehen, so der Sprecher des Ministeriums. Auch dabei gebe es nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse, berichteten betroffene Eltern.
In Fällen, die sich an der Schule nicht lösen lassen, könnten sich Eltern an die Schulaufsichtsbehörden wenden. Für Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real und Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind das die Staatlichen Schulämter. Zuständig für Gymnasien und berufliche Schulen sind die Regierungspräsidien.
Kostenlose und vertrauliche Unterstützung
Außerdem verwies Schmidt auf ein „breit gefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot“. So seien landesweit rund 1550 Beratungslehrkräfte vor Ort an Schulen. Sie sind bei schulischen Schwierigkeiten „erste Ansprechpersonen“ sowohl für SchülerInnen als auch Erziehungsberechtigte. Dafür haben sie eine zusätzliche Ausbildung gemacht. Die Beratung ist vertraulich und kostet nichts.
Außerdem gibt es Schulpsychologische Beratungsstellen an 28 Standorten in Baden-Württemberg als Teil des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Eine der Aufgaben der SchulpsychologInnen: Sie unterstützen SchülerInnen und Eltern, aber auch Lehrkräfte und Schulleitungen bei psychologisch-pädagogischen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die BeraterInnen unterliegen der Schweigepflicht.
Ansprechstellen im Landkreis Tübingen:
Schulamt Tübingen:
https://tue.schulamt-bw.de/,Lde/Startseite
Liste der Beratungslehrkräfte in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen:
https://tue.schulamt-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E-141186732/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-tuebingen/Unterst%C3%BCtzung-Beratung/Beratungslehrkr%C3%A4fte/Beratungslehrkr%C3%A4fte%20Lkr%20T%C3%9C%2BRT%202025-2026.pdf
Link zur Schulpsychologischen Beratungsstelle Tübingen, auch zuständig für den Kreis Reutlingen:
https://zsl-bw.de/,Lde/startseite/beratung/spbs-tuebingen
Siehe dazu auch tun22051807
tun26022408

