21. Januar 2026

Wehrerfassung: keine Ausnahme für Doppelstaatler

Junge Menschen bekommen wenige Tage nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief von der Bundeswehr. Darin stehen die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen zum neuen freiwilligen Wehrdienst. Alle Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit, also auch Doppelstaatler, müssen ihn ausfüllen. Frauen können es tun.
Es gibt immer wieder Behauptungen in Migrantenkreisen, dass Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit keinen Wehrdienst leisten und den Fragebogen nicht ausfüllen müssen. tuenews fragte bei der Bundeswehr (Bw) dazu nach. Eine Bw-Sprecherin stellte ausdrücklich klar: „Der neue Wehrdienst ist freiwillig.“ Nach aktueller Gesetzeslage muss also kein junger Mann zur Bundeswehr.

Wohnsitz muss überwiegend in Deutschland sein

Bei der sogenannten Wehrerfassung dagegen haben alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 keine Wahl. Sie müssen sich daran beteiligen – also den Fragebogen bis spätestens bis einen Monat nach dem Empfang des Briefes beantwortet haben und an der Musterung teilnehmen. Sonst riskieren sie Strafen. Das gilt auch für Doppelstaatler. „Ausschlaggebend ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit“, so die Sprecherin der Bundeswehr. Entscheidend für die Verpflichtung von Doppelstaatlern zum Ausfüllen des Fragebogens sei, „dass sich der Wohnsitz und der überwiegende Aufenthalt der Person in Deutschland befindet“.

Siehe auch:
tun25123003
tun25120205

tun26011307

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