Für UkrainerInnen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, soll es künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, sondern nur noch auf Asylbewerberleistungen (AsylbLG) geben. Das macht mehr als 100 Euro pro Monat für eine Einzelperson aus. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits beschlossen, in Kraft tritt es aber erst, wenn auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
Drei Monate Übergangszeit
Für UkrainerInnen, die vor dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind und schon Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen, soll sich laut Bundesregierung nichts ändern. Sie bleiben im bisherigen System. UkrainerInnen, die nach dem 1. April 2025 gekommen sind und Sozialleistungen benötigen, sollen künftig behandelt werden wie Asylbewerber aus anderen Staaten. Wer in dieser Gruppe bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, soll nach Inkrafttreten des Gesetzes nach spätestens drei Monaten auf das neue Verfahren umgestellt werden.
Nur noch 441 Euro im Monat
Der Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person im Bürgergeld liegt derzeit bei 563 Euro pro Monat. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind es für eine alleinstehende Person 441 Euro pro Monat. Das sind ungefähr 122 Euro weniger. Auch für Paare und Kinder sind die Sätze im AsylbLG niedriger.
Bescheide genau lesen
Solange das Gesetz noch nicht in Kraft ist, bleiben alle bisherigen Bescheide und Regeln unverändert. Für alle, die vor dem 1. April 2025 nach Deutschland kamen, ändert sich nichts.
Wer nach dem 1. April 2025 eingereist ist oder seine Einreise plant, sollte sich darauf einstellen, dass es später Asylbewerberleistungen gibt. Wichtig ist, alle Briefe von Behörden genau zu lesen und sich bei Fragen an Migrations- oder Sozialberatungsstellen zu wenden.
Siehe:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-rechtskreiswechsel-2382474
und
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/leistungsrechtsanpassungsgesetz-im-kabinett-beschlossen
tun25102203

