23. Februar 2026

Weniger Unterstützte bei Integrationskursen

Im Jahr 2026 ist der Zugang zu staatlich geförderten Integrationskursen in Deutschland eingeschränkt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilte in einem Rundschreiben vom 09.02.2026 mit, dass es bis auf Weiteres weniger Personen zu Integrationskursen zulässt. Die Formulierung „bis auf Weiteres“ bedeutet, dass derzeit kein Enddatum für diese Einschränkung festgelegt ist. Ihren bisherigen Zugang zu den Integrationskursen verlieren viele Personen mit vorübergehendem Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Asylsuchende mit noch laufendem Verfahren, Personen mit dem Status einer Duldung sowie einzelne EU-BürgerInnen, die bislang eine Zulassung erhalten konnten.
Am Integrationskurs kann weiter teilnehmen, wer bereits vor dem 9. Februar 2026 eine schriftliche Zulassung oder eine verpflichtende Teilnahmezuweisung erhalten hat. Diese hat das Jobcenter oder die Ausländerbehörde ausgesprochen, insbesondere für Menschen, die Bürgergeld beziehen oder keine grundlegenden Deutschkenntnisse haben.
Anerkannte Schutzberechtigte nach § 25 AufenthG behalten ihren gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Teilnahme.
Personen ohne Zulassung könnten zwar weiterhin teilnehmen, müssten die Kurse dann aber selbst bezahlen. Es sind oft weit mehr als 1000 Euro für einen allgemeinen Integrationskurs. Das BAMF verweist auch auf digitale Angebote zum Selbstlernen.
Im Land Baden-Württemberg ist die Entscheidung auf Kritik gestoßen. Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha betonte, dass Sprachkurse ein zentrales Instrument der Integration und des Zugangs zum Arbeitsmarkt seien. Nach Angaben des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg könnten rund 25.000 Personen in dem Bundesland betroffen sein.
Weitere Informationen:
Aufenthaltsgesetz, insbesondere §24, 25, 44:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Trägerrundschreiben 02/26 vom 09.02.2026 (Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG):
https://www.frnrw.de/themen-a-z/bamf-setzt-zulassungen-zu-integrationskursen-nach-44-abs-4-aufenthg-fuer-2026-aus.html
Offizielle Informationen des BAMF zu Integrationskursen:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Pressemitteilung zur Kritik am Zulassungsstopp bei Integrationskursen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kritik-an-zulassungsstopp-bei-integrationskursen
Volkshochschulverband Baden-Württemberg.
Stellungnahme zu den Auswirkungen der Einschränkungen im Land:
https://www.vhs-bw.de/kahlschlag-bei-integrationskursen-stoppen-wer-integrationskurse-streicht-will-keine-integration/
Lokale Kursträger in Tübingen:
Volkshochschule Tübingen:
https://www.vhs-tuebingen.de/
InFö Tübingen:
https://infoe-tuebingen.de/

Oleksandr Maishev

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