18. Juni 2025

Wenn Exhibitionisten Frauen belästigen

Es passiert immer wieder – wie jüngst am Hirschauer Baggersee: Ein Mann entblößt sich vor einer Frau und nimmt sexuelle Handlungen an sich vor. Dies ist eine Straftat und kann auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse zu einer Geldbuße oder bis zu einem Jahr Gefängnis führen.

Polizei fasst Verdächtigen
Im Hirschauer Fall hatte die Frau zügig die Polizei informiert. Polizisten aus mehreren Streifenwagen fahndeten erfolgreich. Sie fanden den Verdächtigen noch in der Nähe des Tatorts.

Keine Reaktion zeigen
Wie sollten sich Frauen verhalten, wenn ein Exhibitionist sie belästigt? Fachleute raten, den Tatort so schnell und ruhig wie möglich zu verlassen sowie die Notrufnummer 110 zu wählen. Exhibitionisten wollen sich zeigen und oft auch ihre Opfer erschrecken. Um ihnen das zu vermiesen, ist es in der Regel wichtig, den Täter zu ignorieren und keine Reaktion zu zeigen. Je nach der speziellen Situation können Frauen auch durch lautes Rufen auf sich und den Täter aufmerksam machen.

Auf genaues Aussehen achten
Um der Polizei die Fahndung zu erleichtern, braucht sie viele Angaben zum Täter. So schwer es in der Situation fällt: Belästigte Frauen sollten sich möglichst viele Details zum Täter merken – zum Beispiel Alter, genaues Aussehen (Größe, Statur, Augen, Haare) Kleidung und eventuell mitgeführte Gegenstände wie Rucksäcke. Je genauer die Beschreibung ist, desto größer wird die Chance, den Mann zu finden.

Einen Strafantrag stellen
Exhibitionisten können Wiederholungstäter sein. Deshalb empfehlen ExpertInnen, einen Strafantrag zu stellen. Der kann unter Umständen dazu führen, dass der Täter eine Therapie beginnt. Sie kann möglicherweise weitere Taten verhindern. Eine Bestrafung regelt der Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs.
Siehe Tipps der Polizei: Polizei NRW | Verhaltenstipps Exhibitionismus

Siehe Strafgesetzbuch: StGB | Paragraph 183

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