31. Januar 2026

Wie man sich auf Partys vor K.-o.-Tropfen schützt

Man riecht sie nicht, man schmeckt sie nicht, aber sie können Partygängern ganz schön zusetzen: Wer mit K.-o.-Tropfen betäubt wird, wird im schlimmsten Fall bewusstlos. Opfer sind zumeist Frauen. Die Täter machen sie wehrlos – oft, um sie zu vergewaltigen. Die Substanz wird meist in Getränke gemischt. Gerüchte in den sozialen Medien, dass auf Partys neuerdings Toilettenpapier mit den Chemikalien versetzt werden, bestätigt die Polizei aber nicht.

Geruchlos und gefährlich

K.-o.-Tropfen werden Partygängerinnen – selten auch Männern – in einem unbeobachteten Moment ins Getränkeglas gekippt. Laut der baden-württembergischen Polizei kann es sich dabei um Medikamente wie Narkose- und Beruhigungsmittel oder um sogenannte Partydrogen wie GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton) handeln. GHB ist auch als „liquid Ecstasy“ bekannt. Die Stoffe machen vor allem in Kombination mit Alkohol müde, schwindlig, sorgen für Übelkeit und manchmal für Bewusstlosigkeit. Dann steigt die Gefahr, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Die Opfer könne sich daran meist nicht erinnern. Bei einer Überdosis können die Stoffe sehr gefährlich werden.

Was die Polizei rät:
– Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen,
– von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen,
– offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen,
– bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. Freundinnen und Freunde sollen aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen,
– Freundinnen und Freunde sollen absprechen, im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe zu holen und das Personal zu verständigen.

Wenn es doch passiert ist:
Wichtig ist laut Polizei, sich sofort an einen Arzt oder eine Ärztin zu wenden. K.-o.-Tropfen lassen sich nur bis maximal 12 Stunden in Urin und Blut nachweisen. Der Nachweis ist aber wichtig, um bei der Polizei Strafanzeige beispielsweise wegen Körperverletzung oder Vergewaltigung zu stellen. Unterstützung und Hilfe bieten dabei Frauennotrufe und Beratungsstellen.

Keine Gefahr durch Toilettenpapier

Durch soziale Medien geisterte die Nachricht, dass K.-o.-Tropfen im Zusammenhang mit Fastnachtsveranstaltungen auf Toilettenpapier in Damentoiletten getropft werde. Durch Benutzen des Papiers werde der Stoff dann über die Schleimhäute aufgenommen. Experten bezweifeln das. „Solche Vorstellungen sind absolut absurd“, zitiert der Südwestrundfunk (SWR) den Ulmer Rechtsmediziner Sebastian Kunz. „Tabletten oder Pulver hielten nicht auf Toilettenpapier, Tropfen machten das Papier unbrauchbar.“ Das Polizeipräsidium Konstanz schreibt im Internet: „Die geschilderte Vorgehensweise ist der Polizei nicht bekannt.“ Auch den Polizeipräsidien Reutlingen und Ravensburg wissen laut SWR nichts von solchen Fällen.

Voraussichtlich von April 2026 an sind die Stoffe, aus dem die K.-o.-Tropfen hergestellt werden, in Deutschland offiziell verboten. Sie dürfen nur noch hergestellt und verkauft werden, wenn sie als Industriechemikalien genutzt werden. Bisher gab es die Stoffe ähnlich wie Lachgas teils im Onlinehandel.
https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2016/10/FALTBLATT-KO-Tropfen.pdf

tun26012011

www.tuenews.de