28. September 2025

Wieder Entscheidungen über Asylanträge aus Gaza

Das BAMF entscheidet wieder über Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigt. Zuvor hatten schon Medien wie „Tagesschau“ oder „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund war eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag.
„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat kontinuierlich die Lage im Gazastreifen beobachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Dauer, dem Scheitern mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenrufe und der Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage gemäß § 24 Absatz 5 Asylgesetz (AsylG) auszugehen ist“, teilt die Behörde weiter mit. Das BAMF hatte seit Anfang 2024 Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Gaza gestoppt und das damit begründet, dass die Lage dort gemäß Asylgesetz „vorübergehend ungewiss“ sei.
Die Linke führt den Wechsel darauf zurück, dass es mehrere Klagen gegen diese Praxis gegeben hatte. Von Oktober 2023 bis 30. April dieses Jahres hätten Gerichte über 238 Untätigkeitsklagen von Geflüchteten aus Gaza oder palästinensischen Gebieten entschieden, erläutert die Linken-Fraktion. In 187 Fällen seit das BAMF zur Entscheidung über die Asylanträge verpflichtet worden, in drei Fällen hätten die Gerichte selbst subsidiären Schutz angeordnet. 48 Verfahren seien eingestellt worden.

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